Drohen nach einem Urteil des Landgerichts Regensburg verstärkt Abmahnungen bei Facebook?
Weil es in diesem Bereich große Unsicherheit gibt, gestatten Sie mir, Ihre Internet- und Social-Media-Seiten zu begutachten. Dieser kurze Blick ist kostenlos. Schicken Sie mir dazu einfach den Link Ihrer Seite. Sie bekommen noch heute (bei Einsendung bis 16.00 Uhr) eine Bewertung. Nutzen Sie das Formular oder schreiben Sie mir eine Email an [email protected].
Name(erforderlich) Firma/Organisation(erforderlich) E-Mail(erforderlich) URL der zu untersuchenden Seite(erforderlich)Niemand will hunderte Euro für Abmahngebühren, Vertragsstrafen und Rechtsbeistand bezahlen, nur weil er die neuen Möglichkeiten von Social Media Marketing nutzt. Eine Analyse auf Grundlage Rechtsdienstleistungsgesetz bringt Sicherheit.
Was gehört ins Facebook-Impressum?
Eine Seite (Tab) mit einem Impressum bei Facebook benötigt die selben Inhalte wie das Impressum Ihrer Webseite. Dazu gehören:
- eindeutige Anbieterkennzeichnung mit Namen, Anschrift,Rechtsform des Unternehmens,
- Kontakt (Achtung! Eine Email-Adresse oder ein Formular reichen nicht aus.),
- Angabe der vertretungsberechtigten Personen mit vollständigem Namen (i.d.R. Geschäftsführer),
- Handelsregister, Vereinsregister oder entsprechende Eintragungen,
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID,
- berufsständige Genehmigungen, Kammerzugehörigkeit und Eintragungen in entsprechende Verzeichnisse,
- ggf. der Nachweis von Versicherungen (z.B. bei Reiseveranstaltern und Finanzdienstleistern),
- weitere Angaben, beispielsweise bei redaktionell von Dritten betreuten Seiten.
Diese Inhalte eines Impressums ergeben sich aus den Informationspflichten im §10 des Medien-Dienstestaatsvertrags.
Wie erstelle ich ein Facebook-Impressum?
Leider reicht der Info-Bereich einer Facebook-Seite nicht aus. Für Facebook wäre es sicher ein Leichtes, Seitenbetreibern einen Kontaktbereich mit freien Eingabefeldern zu ermöglichen. Leider müssen Sie, um wirklich sicher zu gehen, den Umweg über eine Facebook-App gehen. Sie können ein Impressum auf einer SSL-verschlüsselten Seite Ihres Webspace erstellen und über die Entwickler-Tools mit Facebook verbinden. Das klingt komplizierter als es ist. Eine Alternative sind kostenlose und kostenpflichtige Angebote von App-Entwicklern. In beiden Varianten sind Sie dafür verantwortlich, dass die Verbindung der Applikation zu Facebook nicht abreißt. Deshalb empfehle ich, Ihren Webdesigner/Programmierer mit dem Einrichten des Impressums zu beauftragen.
Ob die Eintragung eines Links auf das Impressum Ihrer Webseite in der Seitenleiste von Facebook ausreicht, das ist strittig. Die sogenannte 2-Klickregel wäre damit zwar erfüllt. Die Gerichte in Aschaffenburg und Regensburg, deren Entscheidungen die Internet-Marketer auf Trab halten, betrachten Facebook-Seiten als eigenständiges Medienangebot.
Wenn Sie mich fragen
Links:
- Fachbeitrag von RA Thomas Schwenke
- Entwickler-Tools Facebook