Alle Jahre wieder kommt nicht nur das Christuskind, nein es geht hier um die alljährliche Steuererklärung, die so manchen den letzten Nerv raubt. Denn wer wirklich mehr als nur den Pauschalbetrag wieder haben möchte, der muss schon einiges dafür tun. Zuerst einmal muss gewusst werden, mit welchem Steuererklärungsformular man welche gehabten Kosten beim Staat geltend machen kann.
Ist das richtige Formular gefunden, so heißt es Ruhe bewahren, um genau zu wissen, was das Finanzamt überhaupt mit den gestellten Fragen meint. Damit auch hier die richtigen Daten eingetragen werden. Wer die Hürde genommen hat, kann mit recht ein wenig stolz auf sich sein. Aber fertig ist man noch lange nicht mit der Steuererklärung. Nun heißt es alles an belegen zusammensuchen, was man hat, wobei hier nicht jeder vermeintliche Beleg auch einer für das Finanzamt ist. Und außerdem können Absetzungen verschiedener Steuerzahler nicht miteinander verglichen werden. Also was ihr Nachbar abgesetzt hat, das muss bei ihnen nicht unbedingt absetzbar sein.
Hier wird durch den §-Dschungel geholfen
Bevor sie sich in dem §-Dschungel verlaufen, schauen sie mal bei Steuertipps.de vorbei. Hier wird ihnen ganz verständlich erklärt was für ihre Steuerklärung wichtig ist. An welche Belege sie denken müssen, und welche Formulare von ihnen auszufüllen sind. Und vor allem, was sie dabei beachten müssen, um an ihre Steuerrückerstattung zu kommen!
Bei den ganzen § blickt ja keiner mehr durch, obwohl die Politik seit Jahren Besserung loben…!
Es ist seit Jahren dasselbe, die Steuervereine sind schon seit Langem der Meinung, dass die alljährliche Steuererklärung für den Steuerzahler eine Zumutung ist. Denn das ausfüllen der Formulare bedürfen einiges an Wissen in der §Welt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass fast jährlich neue Formulare herauskommen, sodass der Steuerzahler sich immer wieder auf Neues einstellen muss. Denn auch wenn der Staat es seinen Steuerzahler einfacher machen möchte, so gelang es ihn bisher noch nicht. Aufgrund dessen dürfen Steuerzahler auch die Kosten eines Steueranwaltes von den Steuern absetzen. Schließlich haben die Steuerzahler ein Recht auf ihre Steuerrückerstattung.
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