Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil vom 11. November 2015 (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss.
Damit würde auch Googles Emaildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten kontrolliert.
Voßhoff hatte mehrmals insbesondere das Scannen der Emails von GMail-Nutzern als „nicht unerheblichen Grundrechtseingriff“ kritisiert. Diese Scans macht Google nach eigenen Angaben nicht nur um personalisierte Anzeigen schalten zu können, sondern auch, um dadurch illegale Inhalte zu finden.