Die Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze wird behinderte Menschen benachteiligen. Das ist nicht überraschend: das ist nur konsequent! Eine Grundsicherungsleistung, die von jeher darauf abzielte, die Wirtschaftlichkeit des Hilfebedürftigen zu hinterfragen, die als Grundsatz einen Slogan wie "Jede Arbeit ist zumutbar!" trägt, kann gar nicht anders gehandhabt werden. Sie muß folglich all jene, die eben nicht für jede Arbeit zur Verfügung stehen können, anders behandeln als diejenigen, die dies können oder jedenfalls theoretisch könnten.
Das Sozialgesetzbuch II fragt eben nicht in erster Linie nach Bedürfnissen und individuellen Lebenssituationen, es interessiert sich wenig für die jeweilige Lebenswirklichkeit der Hilfebedürftigen, sondern es stellt in erster Linie die bestmögliche Verwurstbarkeit des Transferbeziehers in den Mittelpunkt. Das ist sicher nicht neu, nicht einzigartig, auch die vormalige Sozialhilfe war darauf erpicht, den Hilfebedürftigen zur Lohnarbeit anzuhalten: nur hat die Wirtschaftlichkeit einer menschlichen Existenz nicht das Primat ausgemacht - was braucht der Mensch; wie lebt er; was kann man für ihn tun: das waren maßgebliche Fragen, die freilich im Behördenalltag viel zu oft zu kurz kamen.
Jetzt kommen sie nicht zu kurz, sie sind schlicht nicht vorgesehen. Das SGB II kümmert sich um solche Fragen äußerst wenig, wie ja auch die Verfassungsrichter im Februar dieses Jahres feststellten, als sie verkündeten, es muß dringend mehr auf die alltägliche Lebenssituation des jeweiligen Leistungsbeziehers eingegangen werden, besondere Härten müßten demnach berücksichtigt sein. Zentral ist nicht das soziale Belang, nicht die Aufgabe, Menschen teilhaben zu lassen am sozio-kulturellen Gemeingut - zentral ist, alle hilfebedürftigen Menschen unbesehen in einen Topf zu werfen, sie ohne Beschau ihrer Lebenssituation auf den Arbeitsmarkt zu kippen; "jede Arbeit ist zumutbar" und "Arbeit ist jedem zumutbar", gleich wie es um ihn bestellt ist. Die eigentliche existenzielle Grundlage des Sozialwesens, niemanden durchrutschen zu lassen nämlich, ist damit auf den Kopf gestellt - es soll nur derjenige nicht durchrutschen müssen, der verwertbar ist, der leisten kann, der sich Arbeit jeder Art zumutet.
Behinderte Menschen sind in einem solchen Gesetzeswerk, das auf derartige Prinzipien baut, schwer vermittelbare Kunden. Nach der Logik des Prinzips ist es daher durchaus berechtigt, ihnen weniger Regelsatz zu überweisen - sie können sich ja nicht jede Arbeit zumuten, können nur begrenzt - wenn überhaupt! - leisten, sind nur schwerlich verwertbar. Der behinderte Mensch ist eine nur lahm zu vermittelnde Ware auf dem Arbeitsmarkt; und Ware hat der Leistungsbezieher heute mehr denn je zu sein - als Kunde betritt man die heiligen Hallen der Arbeitslosenverwaltung, aber Ware ist man eigentlich: das ist moderner Sozialstaat. Und behinderte Menschen können dieser Modernität nur behäbig folgen, sie schaffen es nicht, zur willfährigen, flexiblen, mobilen Ware zu werden.
Damit ist es nur konsequent im Sinne des Geistes, den das SGB II verströmt, denjenigen weniger zu alimentieren, der die Vermittlung in Verwurstbarkeit behindert. Behinderte Menschen sind nach dieser Lesart eben nicht nur körperlich behindert, sie behindern auch das schöne Prinzip von Hartz IV, sie sind somit Querulanten, die sich selbst und der Solidargemeinschaft im Wege stehen...
Das Sozialgesetzbuch II fragt eben nicht in erster Linie nach Bedürfnissen und individuellen Lebenssituationen, es interessiert sich wenig für die jeweilige Lebenswirklichkeit der Hilfebedürftigen, sondern es stellt in erster Linie die bestmögliche Verwurstbarkeit des Transferbeziehers in den Mittelpunkt. Das ist sicher nicht neu, nicht einzigartig, auch die vormalige Sozialhilfe war darauf erpicht, den Hilfebedürftigen zur Lohnarbeit anzuhalten: nur hat die Wirtschaftlichkeit einer menschlichen Existenz nicht das Primat ausgemacht - was braucht der Mensch; wie lebt er; was kann man für ihn tun: das waren maßgebliche Fragen, die freilich im Behördenalltag viel zu oft zu kurz kamen.
Jetzt kommen sie nicht zu kurz, sie sind schlicht nicht vorgesehen. Das SGB II kümmert sich um solche Fragen äußerst wenig, wie ja auch die Verfassungsrichter im Februar dieses Jahres feststellten, als sie verkündeten, es muß dringend mehr auf die alltägliche Lebenssituation des jeweiligen Leistungsbeziehers eingegangen werden, besondere Härten müßten demnach berücksichtigt sein. Zentral ist nicht das soziale Belang, nicht die Aufgabe, Menschen teilhaben zu lassen am sozio-kulturellen Gemeingut - zentral ist, alle hilfebedürftigen Menschen unbesehen in einen Topf zu werfen, sie ohne Beschau ihrer Lebenssituation auf den Arbeitsmarkt zu kippen; "jede Arbeit ist zumutbar" und "Arbeit ist jedem zumutbar", gleich wie es um ihn bestellt ist. Die eigentliche existenzielle Grundlage des Sozialwesens, niemanden durchrutschen zu lassen nämlich, ist damit auf den Kopf gestellt - es soll nur derjenige nicht durchrutschen müssen, der verwertbar ist, der leisten kann, der sich Arbeit jeder Art zumutet.
Behinderte Menschen sind in einem solchen Gesetzeswerk, das auf derartige Prinzipien baut, schwer vermittelbare Kunden. Nach der Logik des Prinzips ist es daher durchaus berechtigt, ihnen weniger Regelsatz zu überweisen - sie können sich ja nicht jede Arbeit zumuten, können nur begrenzt - wenn überhaupt! - leisten, sind nur schwerlich verwertbar. Der behinderte Mensch ist eine nur lahm zu vermittelnde Ware auf dem Arbeitsmarkt; und Ware hat der Leistungsbezieher heute mehr denn je zu sein - als Kunde betritt man die heiligen Hallen der Arbeitslosenverwaltung, aber Ware ist man eigentlich: das ist moderner Sozialstaat. Und behinderte Menschen können dieser Modernität nur behäbig folgen, sie schaffen es nicht, zur willfährigen, flexiblen, mobilen Ware zu werden.
Damit ist es nur konsequent im Sinne des Geistes, den das SGB II verströmt, denjenigen weniger zu alimentieren, der die Vermittlung in Verwurstbarkeit behindert. Behinderte Menschen sind nach dieser Lesart eben nicht nur körperlich behindert, sie behindern auch das schöne Prinzip von Hartz IV, sie sind somit Querulanten, die sich selbst und der Solidargemeinschaft im Wege stehen...