Behindert – oder lieber doch nicht?

Jetzt hab´ ich mich stundenlang mit der Akribie der gelernten Juristin durch den ganzen Wust gearbeitet, den ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung bzw. eines Grades der Behinderung mit sich bringt. Informationen gibt es reichlich, das sei gleich vorausgeschickt. Eine Frage aber bleibt mir dennoch: Was bringt es mir, meine (bestehende) Behinderung „verlängern“ zu lassen bzw. eine „Aufwertung“ zu beantragen, die mir aufgrund meiner Erkrankung zustehen würde? Es gibt eine Reihe von Rechten, aber…

Ich bin Freiberuflerin, von daher gelten alle Regelungen für mich nicht, die für Arbeitnehmer interessant wären. Ich bin nicht gehbehindert (Korrekter formuliert: Ich bin gehbehindert, allerdings nur zu einem Anteil von 40% dank einer Autofahrerin, die mich vor Jahren vom Motorrad geholt hat…), somit komme ich auch nicht in den Genuss eines Freipark- oder Freifahrtscheins. Auch meine Kfz-Steuer sowie Rundfunkgebühren müsste ich weiterhin aus eigener Tasche bezahlen. Und die Steuern für meinen Hund sowieso (was ich auch gern tue!). Blind – das müsste ich dafür sein – bin ich nämlich nicht, lediglich kurz- und altersweitsichtig. Was bliebe, wäre ein Werbekostenpauschalbetrag, den ich wie bisher in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen könnte. Äh… welches Einkommen?

Und nun? Kämpfe ich mich weiter durch den Papiersalat? Klappere ich alle Krankenhäuser und Ärzte ab, die mich schon in ihren Fängen hatten, und die belegen müssten, dass ich ein Wrack bin? Begebe ich mich in die Mühlen einer Behörde, die sich „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ nennt und mit seiner eigenen Benennung schon deutlich macht, dass ihr jedes Wort ans Volk zuviel ist? Hm…


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