Beglaubigte Übersetzungen für Köln und weltweit

Für eine große Anzahl amtlicher oder juristischer Übersetzungen verlangt der Gesetzgeber die Einhaltung ganz besonders strenger Vorschriften. So müssen in bestimmten Fällen beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden. In Deutschland erfüllen etwa drei Prozent der professionellen Übersetzer die strengen Voraussetzungen, beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu dürfen. Je nach Bundesland werden sie von den zuständigen Land- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich vereidigte Übersetzer bestimmt. Beglaubigte Übersetzungen durch vereidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzer werden erforderlich, wenn dem zu übersetzenden Dokument in Deutschland oder im Geltungsbereich der Europäischen Union eine Rechtswirksamkeit vor Gerichten oder staatlichen Behörden verliehen werden soll. Im Rahmen von Gerichtsverfahren, bi-nationalen Eheschließungen, Einbürgerungen, Auswanderungen oder Auslandssemestern werden häufig beglaubigte Übersetzungen verlangt.

Beglaubigte Übersetzung Köln

Beglaubigte Übersetzung: eine Definition

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird ein Text oder Dokument aus oder in eine Fremdsprache übersetzt. Dabei muss die Echtheit des Dokumentes rechtlich verbindlich zugesichert, also beglaubigt werden. Die Beglaubigung der Übersetzung eines Dokumentes ist somit ein Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument. Beispiele für Dokumente, für die beglaubigte Übersetzungen gefordert werden können, sind Handelsregisterauszüge, Verträge, Versicherungspolicen, Urkunden, wie beispielsweise Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden oder Geburtsurkunden sowie Gerichtsurteile, die in einer anderen Sprache verfasst sind. Hinzu kommen alle Dokumente, die von Behörden ausgestellt werden wie Ausweise, Führerscheine, aber auch Schul-, Diplom- oder Arbeitszeugnisse.

Beglaubigte Übersetzung vs. einfache Übersetzung

Einfache Übersetzungen müssen grundsätzlich keine speziellen Formerfordernisse erfüllen. Hingegen fügt ein Übersetzer bei beglaubigten Übersetzungen nach Übersetzung des Textes einen Beglaubigungsvermerk, einen Beglaubigungsstempel und seine rechtsverbindliche Unterschrift hinzu. In manchen Fällen ist geregelt, dass eine beglaubigte Übersetzung noch die zusätzliche Unterschrift eines Konsulats oder des Präsidenten des zuständigen Gerichtes notwendig macht. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Legalisation beziehungsweise Apostille.

Beglaubigung nur durch ermächtigte Übersetzer

Bei Texten, die in einer anderen Sprache verfasst sind und übersetzt werden, dürfen Behördenangestellte oder Notare keine Verantwortung für die Richtigkeit der Dokumente treffen. Diesem Personenkreis fehlen die erforderlichen Sprachkenntnisse. Da Dokumente oft einen juristischen Beweiswert besitzen, dürfen Beglaubigungen von Texten in anderen Sprachen beziehungsweise Übersetzungen von Texten aus anderen Sprachen nur durch gerichtlich ermächtigte und vereidigte Übersetzer vorgenommen werden. Übersetzer, wie beispielsweise für eine beglaubigte Übersetzung Köln, erfüllen hier die Funktion neutraler und juristisch zuverlässiger Vertrauenspersonen. Das Mittragen von Verantwortung hat den Sinn, dass die Echtheit von Dokumenten nicht leichtfertig zugesichert wird. Übersetzer, wie beispielsweise für eine beglaubigte Übersetzung Köln, prüfen sorgfältig, ob die Übersetzung des Dokumentes richtig ist. Personen, denen beglaubigte Dokumente vorgelegt werden, können sich auf die Rechtssicherheit des Schriftstücks verlassen.

Vereidigung vor Gericht

Für die Zulassung als vereidigter Übersetzer muss der Übersetzer bei dem für ihn zuständigen Gericht seine Vereidigung beantragen. Dazu muss er im Vorfeld seine Eignung durch Vorlage seines Universitäts-Diploms oder einer Master-Urkunde, die er in den Studiengängen „Übersetzen und Dolmetschen“ oder „Mehrsprachige Kommunikation“ erhielt, belegen. Der Übersetzer muss die Rechtsterminologie der Ausgangs- und Zielsprache beherrschen und nachweisen. Nach Prüfung der Unterlagen durch das Gericht erhält der Bewerber die „Einladung zum Vereidigungstermin für Übersetzer“. Bei diesem Termin wird er über die Pflichten und Rechte als zukünftiger „öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Urkundenübersetzer“ belehrt. Anschließend muss er einen Eid leisten. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der jetzt vereidigte Übersetzer, die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen treu und gewissenhaft durchzuführen. Grundlage bildet Paragraf 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974. Dem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wird jetzt die Bestellungsurkunde vom Präsidenten des Gerichtes ausgehändigt. Damit kann er einen Rundstempel anfertigen lassen, mit dem beglaubigte Übersetzungen als solche abgestempelt werden können. Eine Beglaubigte Übersetzung Köln können Sie auch in unserem Übersetzungsbüro erhalten.


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