Befreiung von der Zahlung von Hafengebühren während des Alarmzustandes

Das Königliche Dekret 463/2020 vom 14. März, das den Alarmzustand für die Bewältigung der durch das COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krisensituation erklärt, legt Maßnahmen zum besonderen Schutz von Personen in Bezug auf die Ein- und Ausfahrten in den Häfen und Flughäfen der Balearen fest.

Diese Maßnahmen wirken sich direkt auf die Kapazität von Schiffen und Flugzeugen aus, da sie eine drastische Einschränkung der Plätze implizieren.

Befreiung Zahlung Hafengebühren während Alarmzustandes

Befreiung von der Zahlung von Hafengebühren während des Alarmzustandes

Die Anwendung dieser Maßnahmen kann zu Problemen bei der Gewährleistung der in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Mindestkonnektivität führen. Deshalb ist es notwendig, nicht nur angemessene Beschränkungen für den Flug- und Seeverkehr festzulegen, sondern auch geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung dieses Mindestverkehrs zu gewährleisten, der die Mobilität von Personen in den durch den Königlichen Erlass und die Ministerialverordnung zugelassenen Fällen gewährleisten und die angemessene Versorgung mit Gütern sicherstellen muss.

Aus diesem Grund hat der Regierungsrat heute beschlossen, die Reedereien von Passagierschiffen des Rollverkehrs und von Passagierschiffen, die im Linienverkehr Häfen des autonomen Wettbewerbs bedienen, von der Zahlung von Hafengebühren zu befreien. Das Ministerium für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda wird ebenfalls gebeten, die Hafenbehörde der Balearen zu ermächtigen, die Reedereien mit Booten und Schiffen, die zu den Häfen ihrer Zuständigkeit auf den Balearen fahren, von der Zahlung von Hafengebühren zu befreien, solange der Alarmzustand andauert.

Auf der anderen Seite wird die AENA auch gebeten, Flugzeuge, die zu Flughäfen auf den Balearen fliegen, von der Zahlung aller Flughafensteuern zu befreien.

Schließlich wurden auch Maßnahmen vereinbart, um Personen bei der Ein- und Ausreise in den Häfen und Flughäfen der Balearen besonders zu schützen. Insbesondere müssen die Fahrer der Zugmaschinen für die Güter, die vom Ausgangshafen bis zum Endziel verladen werden, die gesamte Fahrt in ihrer zugewiesenen Einzelkabine zurücklegen, die ordnungsgemäß desinfiziert werden muss. Beim Zugang zum Schiff muss die Reederei den Fahrern durch ein Picknick Verpflegung bieten.


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