In Bayern wird Überwachung schon immer recht groß geschrieben. Jetzt wurde bekannt, dass die bayerische Polizei offenbar die von ihr erfassten KFZ-Kennzeichen-Scans auch weiter ausgewertet hat.
So berichteten es unter anderem Spiegel Online und Golem. Eigentlich wird die automatische Kennzeichenerfassung durch Kameras etwa auf Autobahnen genutzt, um die Scans mit Fahndungslisten abzugleichen.
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat
Nach dem Bericht von Spiegel Online hat die bayerische Polizei im vergangenen Jahr in sieben Fällen mit Nummernschild-Scannern nach den Autos von Verdächtigen gesucht, was das das bayerische Innenministerium auch bestätigt hat. Auch im laufenden Jahr 2019 soll die Auswertung erneut dreimal durchgeführt worden sein.
Bisher glaubte man, dass die durch die Polizeibehörden erfassten Kennzeichen direkt nach dem Abgleich mit Fahndungslisten wieder gelöscht wurden. Dies ist aber offenbar im Söder-Land nicht der Fall, stattdessen wurden dort die Kennzeichen rechtswidrig für spätere Auswertungen gespeichert.
Verfassungsgericht stoppt illegale bayrische Praxis
Schon Anfang Februar diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht unverdächtige Autofahrer vor einer zu weitgehenden Erfassung ihrer KFZ-Kennzeichen durch die Polizei geschützt, weil schon das Durchführen der Erfassung an sich freiheitsbeeinträchtigend sei.
In dem Beschluss des BVG heißt es: „Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.“