Vor gut einer Woche kam heraus, dass der in Bayern eingesetzte Staatstrojaner zahlreiche Fähigkeiten aufweist, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden – unter anderem das Nachladen von Malware. Der bayerische Innenminister Herrmann versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass das Landgericht Landshut, dass den Einsatz explizit als rechtswidrig einstufte, eine “andere Rechtsauffassung” vertreten würde als er. Wenn jemand allerdings in Straffällen eine so grundlegend andere Rechtsauffassung vertritt, als ein Gericht (und diese auch wiederholt in die Tat umsetzt), dann drängt sich durchaus die Möglichkeit auf, dass es sich um einen Straftäter handelt.
Das dachten sich auch die bayerische Piratenpartei und die Humanistische Union, die heute in dieser Sache Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen “weitere beteiligte Personen” stellten, unter denen sich auch die bayerische Justizministerin Beate Merk befinden könnte. Ausformuliert haben die Strafanzeige der bekannte Jurablogger und IT-Fachanwalt Thomas Stadler sowie der Frankfurter Strafrechtsexperte Emanuel Schach.