Bayerische Piratenpartei und Humanistische Union zeigen Innenminister Herrmann an

Vor gut einer Woche kam her­aus, dass der in Bayern ein­ge­setzte Staatstrojaner zahl­rei­che Fähigkeiten auf­weist, die vom Bundesverfassungsgericht ver­bo­ten wur­den – unter ande­rem das Nachladen von Malware. Der baye­ri­sche Innenminister Herrmann ver­suchte sich damit zu recht­fer­ti­gen, dass das Landgericht Landshut, dass den Einsatz expli­zit als rechts­wid­rig ein­stufte, eine “andere Rechtsauffassung” ver­tre­ten würde als er. Wenn jemand aller­dings in Straffällen eine so grund­le­gend andere Rechtsauffassung ver­tritt, als ein Gericht (und diese auch wie­der­holt in die Tat umsetzt), dann drängt sich durch­aus die Möglichkeit auf, dass es sich um einen Straftäter han­delt.

Das dach­ten sich auch die baye­ri­sche Piratenpartei und die Humanistische Union, die heute in die­ser Sache Strafanzeige gegen den baye­ri­schen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des baye­ri­schen Landeskriminalamts sowie gegen “wei­tere betei­ligte Personen” stell­ten, unter denen sich auch die baye­ri­sche Justizministerin Beate Merk befin­den könnte. Ausformuliert haben die Strafanzeige der bekannte Jurablogger und IT-Fachanwalt Thomas Stadler sowie der Frankfurter Strafrechtsexperte Emanuel Schach.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150648


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