Bauwirtschaft fordert Einigung auf steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen

Von Energystar @energynet

Ich hoffe auch, dass morgen im Vermittlungsausschuss ein Erfolg bei der steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen erzielt wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Erhöherung der Sanierungsrate im Gebäudebereich und kann wesentlich zur Reduzierung des CO2-Ausstosses beitragen.

“Die Politik darf sich nicht wundern, wenn Bürger und Unternehmer sich von ihr abwenden. Das Schwarze-Peter-Spiel, das Bundesregierung wie Opposition derzeit zu einem einzigen Gesetz aufführen, ist der Politik nicht würdig. Bei uns entsteht der Eindruck, weder Regierung noch Opposition wollen die energetische Gebäudesanierung fördern und versuchen gerade, den Schwarzen Peter dem jeweils anderen zuzuschieben.” Dieses erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, im Vorfeld der morgigen Tagung des Vermittlungsausschusses.

Schneider weiter: “Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotenzial im Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres Potenzial an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden.”

“Derart getätigte Bauinvestitionen,” so Schneider, “schaffen darüber hinaus Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbauhandwerk, wodurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden.”

Des weiteren fordert die deutsche Bauwirtschaft, Änderungen an dem vom Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Gesetz vorzunehmen. Dazu gehört für den Verband, der die Interessen von rund 300.000 mittelständischen, Inhaber geführten Bau- und Ausbauunternehmen vertritt, die steuerliche Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen, das Abrücken vom geforderten KfW-Standard 85, die Einbeziehung des Ersatzneubaus sowie von Gebäuden bis zum Baujahr 2001 in die Förderung.