Seit einigen Jahren kündigen Bausparkassen Altverträge ihrer Kunden. Der Grund sind die hochverzinsten Altverträge, die in der heutigen Niedrigzinsphase schlicht zu teuer werden. Obwohl die Rechtmäßigkeit einiger Kündigungen umstritten ist, beobachtet die BaFin die Solvenzentwicklung der Bausparkassen – und könnte so auch überprüfen, ob die Kündigungen notwendig sind.
Eine kleine Anfrage der Grünen bringt die Kündigungen tausender Altverträge seitens der 21 Bausparkassen wieder auf den Tisch. Die beteiligten Fraktionsmitglieder stellen unter anderem die Frage, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen ergreifen will, um die Solvenz der Bausparkassen zu sichern. Außerdem fragen sie nach den Konsequenzen, die die Bundesregierung aus der Lage der Bausparkassen zieht. Der Hintergrund der Anfrage: Die Bausparkassen können sich die Altverträge nicht mehr leisten und kündigen diese deshalb auf.
Kündigung von Altverträgen für Bausparkassen notwendig?
Die Bausparkassen leiden unter der Niedrigzinsphase und machen unter anderem durch teure Altverträge teilweise Minusgeschäfte. Fraglich ist allerdings, ob die „Kündigungen zuteilungsreifer Bausparverträge durch Bausparkassen zur Sicherung ihrer Solvenz notwendig ist“, so die Grünen in ihrer Anfrage. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass noch unklar ist, welchen genauen Einfluss die Kündigungen auf die Solvenz der Bausparkassen haben. Doch eine „Reduzierung des Zinsaufwandes wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Solvenz einer Bausparkasse aus“, so die Bundesregierung. Die BaFin beobachtet derzeit die Effekte dieser solvenzverbessernden Maßnahmen.
Wie begründen die Bausparkassen die Kündigungen?
Laut der BaFin stützen sich die Bausparkassen vor allem auf zwei Kündigungsgründe. Zum einen kündigen die Kassen solche Verträge, deren Bausparvertrag überspart ist. Das ist dann der Fall, wenn die Bausparsumme vollständig angespart wurde und somit kein Darlehen mehr möglich ist. Zum anderen werden Verträge gekündigt, die seit zehn Jahren zuteilungsreif sind – also denen ein Bauspardarlehen zustehen würde. Die Bausparkassen berufen sich darauf, dass der ursprüngliche Sinn des Darlehens erfüllt ist.
Kündigungen von Bausparverträgen: Rechtslage ungeklärt
Die Kündigungen von alten Bausparverträgen, die zu einst sehr guten Guthabenzinsen von bis zu vier Prozent abgeschlossen wurden, sind kein neues Thema. Im November 2014 kündigte beispielsweise die Bausparkasse LBS 26.000 solcher Altverträge. Die Bausparkasse zahlt den Kunden entweder ihr Guthaben aus oder bietet einen Neuvertrag zu angepassten Konditionen an. Die Rechtslage ist jedoch bis heute nicht eindeutig geklärt. Verbraucherschützer raten deshalb einer Kündigung zu widersprechen und sich an Schlichtungsstellen oder den Ombudsmann der Bausparkassen zu wenden. Auch auf Umwandlungen von Altverträgen zu neuen Konditionen sollten sich Kunden nicht vor Absprache mit einem Experten einlassen.