„Bauseits“ – die Falle im Bauvertrag

„Bauseits“ – die Falle im BauvertragWährend der Bauphase drehen die meisten Bauherren jeden Euro zwei Mal um, ist die finanzielle Belastung in dieser Zeit am höchsten. Unerwartete Ereignisse können die Kosten schnell in die Höhe treiben und damit das ganze Vorhaben gefährden. Besonderes Augenmerk sollte deshalb nicht nur auf eine verlässliche Baufinanzierung gelegt werden, sondern auch auf die versteckten Kostenfallen im Bauvertrag. Nun warnt der Verband privater Bauherren (VPB) Verbraucher vor der Formulierung „bauseits". Wir erklären, was sie bedeutet und welche unerwarteten Mehrkosten dadurch auf Sie zukommen können.

Was bedeutet „bauseits"?

Was hätten Sie von Ihrer Baufirma erwartet, wenn im Bauvertrag festgeschrieben steht, „sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden bauseits ausgeführt"? Der Laie hätte an dieser Stelle vermutet, dass die Bauunternehmen diese Arbeiten übernehmen. Das genaue Gegenteil ist allerdings der Fall: „Bauseits" bedeutet, dass die Bauherren diese Aufgaben selbst veranlassen und durchführen. Und damit stellen sie grundsätzlich einen zusätzlichen Kostenpunkt in der Planung der Bauherren dar.

Einer der Formulierungen, die so richtig teuer werden können, ist zum Beispiel „Wasserhaltung bauseits": Sie hält vertraglich fest, dass, wenn nach dem Aushub Grund- oder gar Sickerwasser in der Baugrube stehen, der Bauherr für das Abpumpen zuständig ist. Und das ist nicht günstig! Die Mehrkosten können schnell um die 3000 Euro betragen.

Übliche Eigenleistungen der Bauherren

Nicht jede Formulierung, die „bauseits" beinhaltet, muss eine Kostenfalle sein, die Ihnen die Baufirma stellt. Klassisch werden Aushub, Entsorgung, Lagerung und Grundstückerschließung bauseits, also von den Bauherren erledigt. Diese Aufgaben sind sogar üblich, wenn das Haus schlüsselfertig gekauft wurde.

„Das Bodengutachten muss bauseits erstellt werden" oder „das Baufeld ist bauherrenseitig vollständig vor Beginn der Erdarbeiten zu räumen" sind weitere fiese Sätze, die Bauherren die Kostenplanung verhageln können. Während der Erste noch nachvollziehbar ist, versteckt sich hinter Letzterem ein teurer Fallstrick: Mit diesem Passus macht sich das Bauunternehmen von allen Risiken frei und kann Ihnen, ohne sich vorher das Grundstück angesehen zu haben, das Haus verkaufen. Arbeiten, die bei Baustart fällig werden, weil sie nicht vom Bauherrn erledigt wurden, lässt sich die Firma teuer vergüten.

Vorarbeiten werden teuer

Weitere Zusatzkosten lauern bei der Keller- und Bodenplattendämmung. Einige Firmen machen dem Kunden ein günstiges Angebot für die Betonarbeiten und stellen die nötig Vorarbeiten bei der Dämmung im Nachhinein in Rechnung.

Da Bauherren sich immer wieder von günstigen Preisen blenden lassen und aufgrund mangelnder Erfahrung wichtige Bauaufgaben übersehen werden, rät der Verband privater Bauherren Bauverträge vor der Unterschrift von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Für eine gute Finanzierung auf Expertenrat vertrauen

Bau- und Kaufnebenkosten sind ein erheblicher Preisfaktor bei einem Immobilienerwerb. Oft machen sie zehn bis 15 Prozent der gesamten Finanzierung aus. Bauherren sollten deshalb bei Ihrer Hausfinanzierung auf eine ausreichende Tilgung achten. Zu niedrig angesetzt verursacht sie den Effekt, dass man die ersten zehn - oder gar mehr Jahre - nur die Nebenkosten abbezahlt. Nutzen Sie das Wissen unserer Experten, die Ihnen gerne behilflich sind, eine solide und günstige Finanzierung aufzustellen.


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