Hallo Liebe Leser,
heute möchte ich Sie über das Thema: Staatliche Förderung beim Neubau.
Ja die gibt es. Aber ich will heute gar nicht mal auf KfW 153 oder KfW 124 eingehen, sondern heute will ich mit Ihnen über andere alternative Fördermöglichkeiten reden, denn in den letzten Jahren hat sich die Riester-Rente zu einem echtem Überraschungspaket entwickelt. Vorrausetzung ist allerdings, dass Sie Ihren Riester-Vertrag aktuell halten. (selbstverständlich beraten wir Sie sehr gerne dazu).
Ein sog. Wohnriestervertrag hat mehrere Vorteile.
Liebe Grüsse
heute möchte ich Sie über das Thema: Staatliche Förderung beim Neubau.
Ja die gibt es. Aber ich will heute gar nicht mal auf KfW 153 oder KfW 124 eingehen, sondern heute will ich mit Ihnen über andere alternative Fördermöglichkeiten reden, denn in den letzten Jahren hat sich die Riester-Rente zu einem echtem Überraschungspaket entwickelt. Vorrausetzung ist allerdings, dass Sie Ihren Riester-Vertrag aktuell halten. (selbstverständlich beraten wir Sie sehr gerne dazu).
Ein sog. Wohnriestervertrag hat mehrere Vorteile.
- Sichern Sie sich 154,- € jährliche Zulage pro Person.
- Für jedes Kind erhalten Sie 300,-€ Kinderzulage/Jahr (Kind ist ab dem 01.01.2008 geboren, davor 138, € oder 185,-€).
- Zahlungen für die Riester-Rente können zu 100% von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
- Das Guthaben des Wohnriestervertrages ist zu 100% zum Neubau eines selbstgenutzten Wohneigentums verwendbar.
- Während der Finanzierungsphase bieten unsere Wohriester-Anbieter vergüngstige Baufinanzierungsdarlehen, sofern ein Wohnriester-Vertrag vorliegt.
Sie sehen, es gibt gute Gründe sich mit Wohnriester zu beschäftigen, wenn Sie Ihr Traumhaus bauen wollen.
Liebe Grüsse
Ihre
Daira Bär