Barzahlungen von mehr als 2.500 Euro sind ab heute in Spanien illegal, wenn ein Unternehmer (eine Firma) beteiligt ist. Wer sich nicht daran hält, zahlt bis zu 25 Prozent Strafe auf den jeweiligen Betrag, wobei beide haften: Zahler und Empfänger. Es gibt jedoch eine “elegante” Möglichkeit, das zu umgehen. Man lässt sich mehr als 2.500 Euro in bar illegal auszahlen und verpetzt denjenigen, der die Summe gezahlt hat: Das neue Gesetz enthält nämlich eine Klausel, die Denunzianten belohnt und ihnen Straffreiheit verspricht.
Klingt wie finsteres Mittelalter? – Ist es auch! Die spanische Regierung fördert bewusst die Blockwart-Mentalität und sät Misstrauen, weil sie weiss, dass das Barzahlungsverbot nicht wirklich effektiv zu kontrollieren ist. Bereits am 12. April hatten wir über die Vorbereitungen dieser Neuerung berichtet, die letztlich am 30. Oktober beschlossen wurde und heute landesweit in Kraft tritt. Damit soll die Steuerhinterziehung erschwert werden. Ähnliche Bestimmungen waren bereits in Frankreich und Italien eingeführt worden. Für Ausländer in Spanien gilt eine Obergrenze von 15.000 Euro, “um den Tourismus zu fördern”.
Ansonsten haften bei Barzahlungen von mehr als 2.500 Euro ab sofort Zahler und Empfänger “solidarisch”. Soll heissen: Das Finanzamt kann sich die 25%ige Strafzahlung nach Belieben von jedem der beiden Beteiligten holen. Das neue Gesetz besagt, dass Belege fünf Jahre lang aufzuheben sind, um zu beweisen, dass Zahlungen nicht bar erfolgt sind. Ein besonderes Bonbon gibt es für Denunzianten. Wer Teil einer solchen Barzahlungsoperation ist und sie innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigt, geht straffrei aus. Das geht ganz bequem per Internet: Das Finanzamt hat bereits eine entsprechende Seite für Denunzianten ins Netz gestellt.