Barrierefreiheit der Medien: Unbefriedigender Zustand

Der barrierefreie Zugang zu Medienangeboten sollte heute selbstverständlich gewährleistet sein. Denn nur so ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger an demokratischen Prozessen der Meinungsbildung möglich. Wie wird Barrierefreiheit in TV, Hörfunk und Netz umgesetzt? Braucht es schärfere gesetzliche Regelungen? Und wie werden die bisherigen Maßnahmen von Menschen mit Behinderung bewertet? Diese und andere Frage diskutierten am Dienstag im Rahmen des Medientreffpunkts Mitteldeutschland Vertreter aus Politik und Medien. Die unterhaltsame Runde moderierte Dr. Ralf Siepmann (Indikativ GmbH).

Den großen gesellschaftlichen Stellenwert des Themas Barrierefreiheit betonte Christoph Waitz, Vizepräsident des Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien und Mitglied der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten. Waitz äußerte sich zwar gegen eine gesetzliche Regulierung zu Vorgaben für Barrierefreiheit, bewertete die gegenwärtige Umsetzung von Maßnahmen insbesondere im Vergleich zu Ländern wie Frankreich und Großbritannien aber als „unbefriedigenden Zustand“. Grundsätzlich konstatierte Waitz auf allen Seiten eine große Bereitschaft, barrierefreie Programme anzubieten und zugänglich zu machen.

So berichtete Jessica Lilienthal, Manager Governmental Relations & Regulatory Affairs bei der ProSiebenSat.1 Media AG, dass die ProSiebenSat.1 seit Dezember letzten Jahres die Vorgaben der Gremienvorsitzendenkonferenz erfülle, im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auf mindestens einem Sender täglich in der Primetime ein untertiteltes Angebot auszustrahlen. An vielen Tagen würden auch deutlich mehr untertitelte Sendungen gezeigt, die Rahmenbedingungen seien aber nicht mit denen der öffentlich-rechtlichen Sender zu vergleichen, so Lilienthal weiter.

Als zentralen Punkt für die Umsetzung von Maßnahmen zu Barrierefreiheit bezeichnete Georg Maas, Leiter der Hauptabteilung Telemedien MDR, den Dialog mit Behindertenverbänden und Betroffenen. Man habe sich mit dem eigenen Entwicklungsplan, der vorsieht, bis 2017 80 Prozent des Programms mit Untertiteln zu versehen, bereits auf einen guten Weg gemacht. Oftmals seien es aber kleine Details, mit denen Verbesserungen in der Qualität erzielt werden könnten. Dazu sei ein Austausch mit den Betroffenen notwendig, den man in der Form von gemeinsamen Workshops sicherstellen könnte.

Aus der Sicht einer Betroffenen machte die Bloggerin Julia Probst (@Ein Augenschmaus), darauf aufmerksam, dass nicht nur die Quantität von untertitelten Programmen, sondern vor allem auch die Qualität diskutiert werden müsste. Weiter merkte sie an, dass in den Medien von Menschen mit Behinderung oft ein Bild gezeigt wird, dass nicht der Realität entspreche.

In Hinblick auf die Qualität von Untertiteln fügte Dr. Matthias Müller, Landesgeschäftsführer Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V., hinzu, dass diese oft zu kurz eingeblendet seien, wodurch vor allem ältere Menschen benachteiligt würden. Weiter forderte Müller Politik und Medien dazu auf, die Verbände mit ihren Erfahrungen stärker in die Entstehung von Aktionsplänen mit einbeziehen.

Für einen Aktionsplan als geeignetes Instrument zur Umsetzung von Maßnahmen für Barrierefreiheit warb Markus Lorenz, Referent des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit werde in den Medien oft vergessen, so Lorenz. Er forderte die Medien auf, in diesem Feld durch eigene Aktionspläne und durch die Benennung von Ansprechpartnern für das Thema Barrierefreiheit aktiv zu werden. www.medientreffpunkt.de


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