Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Wer sich heute mit dem modernen Bankrecht und Kapitalmarktrecht beschäftigt, der denkt wohl kaum daran, dass es seinen wahren Ursprung eigentlich in Italien hatte. Es ist nahezu 800 Jahre alt und natürlich nicht mehr in seiner ursprünglichen Form anzuwenden. Es hat unzählige Neuerungen aufgrund aktueller Entwicklungen gegeben. Außerdem hat sich der Einfluss der EU natürlich letztlich auch auf die nationale Gesetzgebung im Bankrecht und Kapitalmarktrecht ausgewirkt. Obwohl heute in der Praxis immer noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten für den Beschluss der Gesetze verantwortlich sind, so erfolgt der brüderliche Schulterschluss dennoch in den Institutionen der EU. Was den eigentlichen Ursprung des Bankrechts und Kapitalmarktrechts auch noch heute in den nationalen Gesetzen und Verordnungen zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht prägt, sind die vielen italienischen Begriffe, die noch heute vorzufinden sind. Die Begriffe „Banco“, „Giro“ oder „Credito“ verweisen nämlich nicht auf die italienischen Bankinstitute, sondern auf die ursprünglich in Italien formulierenden Gesetze zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Daher haben sich diese italienischen Begriffe auch in der Fachwelt manifestiert.
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht im Spannungsfeld der EU
Heute ist es schwierig, eine begriffliche Abgrenzung zwischen nationalen und EU-Recht zu treffen. Es steht teilweise immer noch im nationalen Widerspruch der Bevölkerung. Die Umsetzung der Richtlinien mündet in der Formulierung der nationalen Gesetze. Zu diesem Zweck haben die nationalen Parlamente auch einen kleinen Spielraum, wodurch man etwas auf die regionalen Gegebenheiten eingehen kann. Daher weichen die eigentlichen natiionalen Gesetze in der Praxis etwas von der ausformulierten Richtlinie ab. Natürlich bildet das Bankrecht und Kapitalmarktrecht auch hier keine Ausnahme. Informationen und auf Mandatsübernahme können Sie hier hoffen: cdr-legal.de
Die Aufgabenformulierung im Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Letztlich dient das moderne Bankrecht und Kapitalmarktrecht dazu, den modernen Geldverkehr zu regeln. Ein wesentlicher Bereich betrifft dabei den Aufgabenbereich der Kreditinstitute. Sie werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im deutschen Kreditwesengesetz besonders in die Pflicht genommen. Vor allem wird definiert, was eigentlich unter Bankgeschäften zu verstehen ist. Auch die wesentlichen Aufgaben der einzelnen Sektoren werden beschrieben. Der Banksektor hat sich heute in verschiedenen Bereich mit unterschiedlichen Aufgaben etabliert. Neben dem klassischen Sparkassensektor gibt es heute auch den Investmentbankbereich und eigene Richtlinien für Finanzdienstleistungsinstituten. Die Bankgeschäfte werden zum Teil in sehr individuell angelegten Gesetzestexten definiert. Derivative Ableger des Bankrechts und Kapitalmarktrechts sind das Wechselgesetz und das Scheckgesetz.