Unter der am großen Wortwitz des DDR-Unterhaltungskünstlers Karl-Eduard von Schnitzler geschulten Überschrift “Bankenverband passt Einlagensicherungsfonds für die Zukunft an“ haben die hiesigen Geldinstitute einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der derzeit laufenden Finanzkrise gegeben. Eine geplante „Weiterentwicklung der Einlagensicherung“, die bisher jedem Bankkunden garantiert, ihm im Falle der Pleite seiner Bank Guthaben bis zu 1,5 Millionen Euro zurückzuerstatten, sehe die „Anpassung“ genannte Veränderung vor, die Sicherungsgrenze über mehrere Stufen bis auf 437.000 Euro zu senken.
Das entspreche auch der Zusage der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Ausbruch der großen Krise davon gesprochen hatte, dass die "Sparguthaben sicher" seien. Der satz war damals wörtlich: "Wir sagen den Bürgern und Bürgerinnen, die Guthaben sind sicher." Damit habe Merkel jedoch keineswegs irgendetwas "garantiert" wie später von zahlreichen Qualitätsmedien behautet worden war. Ihre Aussage sei allein gewesen, sie sage im Namen von jemandem, den sie nur „wir“ nennt, dass „die Guthaben“, von denen sie nicht sagt, wessen gemeint sind, seien „sicher“, wobei sie nicht erwähnte, wie sicher.
Nach dem Willen der deutschen Banken jedenfalls wird Sicherheit jetzt neu definiert. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert Kundeneinlagen seiner Mitglieder - also letztlich deren Kundengelder - im Moment noch bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Bankkunden werden sich freuen, zu hören, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds nun "in drei Stufen abgesenkt" abgesenkt wird: "In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf dann nur noch 8,75 %."
Diese Zielgröße werde allerdings erst im Jahr 2025 erreicht, wenn bei Beibehaltung der derzeitigen Teuerungsrate jeder Euro ohnehin nur noch 50 Cent wert sei. Die Sicherungsgrenze sinke damit – eine mögliche Hyperinflation noch nicht eingerechnet – auf einen Kaufkraftwert von knapp 215.000 Euro. Damit biete man „den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes.
Denn mehr als 200.000 Euro, das sei ja wohl klar, brauche kein Mensch, das zeige schon der Umstand, dass der Gesetzgeber nur eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro vorschreibe. Auch in Neuseeland sehe man das ähnlich. „Die niedrigste Sicherungsgrenze wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen“, sagt Massenberg. Damit sei „der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro“. Mit diesem Schutzniveau würden auch weiterhin selbst höhere Einlagen „in der Regel komplett geschützt“ sein. Komme es zum totalen Crash, träfen wirkliche Vermögensverluste nur die wirklich Reichen, etwa Spekulanten, Fabrikanten, Pfeffersäcke und Erben, die nie einen Finger gerührt hätten. Es gebe einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass man denen keine Träne nachweinen dürfe.
Das entspreche auch der Zusage der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Ausbruch der großen Krise davon gesprochen hatte, dass die "Sparguthaben sicher" seien. Der satz war damals wörtlich: "Wir sagen den Bürgern und Bürgerinnen, die Guthaben sind sicher." Damit habe Merkel jedoch keineswegs irgendetwas "garantiert" wie später von zahlreichen Qualitätsmedien behautet worden war. Ihre Aussage sei allein gewesen, sie sage im Namen von jemandem, den sie nur „wir“ nennt, dass „die Guthaben“, von denen sie nicht sagt, wessen gemeint sind, seien „sicher“, wobei sie nicht erwähnte, wie sicher.
Nach dem Willen der deutschen Banken jedenfalls wird Sicherheit jetzt neu definiert. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert Kundeneinlagen seiner Mitglieder - also letztlich deren Kundengelder - im Moment noch bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Bankkunden werden sich freuen, zu hören, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds nun "in drei Stufen abgesenkt" abgesenkt wird: "In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf dann nur noch 8,75 %."
Diese Zielgröße werde allerdings erst im Jahr 2025 erreicht, wenn bei Beibehaltung der derzeitigen Teuerungsrate jeder Euro ohnehin nur noch 50 Cent wert sei. Die Sicherungsgrenze sinke damit – eine mögliche Hyperinflation noch nicht eingerechnet – auf einen Kaufkraftwert von knapp 215.000 Euro. Damit biete man „den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes.
Denn mehr als 200.000 Euro, das sei ja wohl klar, brauche kein Mensch, das zeige schon der Umstand, dass der Gesetzgeber nur eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro vorschreibe. Auch in Neuseeland sehe man das ähnlich. „Die niedrigste Sicherungsgrenze wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen“, sagt Massenberg. Damit sei „der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro“. Mit diesem Schutzniveau würden auch weiterhin selbst höhere Einlagen „in der Regel komplett geschützt“ sein. Komme es zum totalen Crash, träfen wirkliche Vermögensverluste nur die wirklich Reichen, etwa Spekulanten, Fabrikanten, Pfeffersäcke und Erben, die nie einen Finger gerührt hätten. Es gebe einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass man denen keine Träne nachweinen dürfe.