Bandbreitenmessung durch Datenräuber vom Amt

Bandbreitenmessung durch Datenräuber vom AmtDer Versuch der Bundesnetzagentur, ein eigenes Programm zur „gerichtsfesten“ Bandbreitenmessung zu entwickeln. Das vom Haus- und Hoflieferanten der Behörde, der Firma Zafaco GmbH aus München, vorgestellte Verfahren sei unsachgemäß und leitlinienwidrig, hört man aus der Branche.

Ein fest installierbares Programm des Unternehmens zur Bandbreitenmessung soll nicht nur bei den Providern unbeliebt sein, sondern auch laut einer Präsentation von Zafaco, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat, sehr datenhungrig sein. Das könnte viele Nutzer davon abhalten, das Schnüffelprogramm zu installieren.

Sie nennen es „Erweiterte Informationen zum Endgerät“

Bandbreitenmessung durch Datenräuber vom Amt„Die installierbare Version erfasst und protokolliert im Messprotokoll wesentliche Aspekte der Endnutzermessumgebung“, beschönigt es das Unternehmen. Dazu sollen neben dem LAN-/WLAN-Status beispielsweise das verwendete Betriebssystem und „erweiterte Informationen zum Endgerät“ wie die Typen von CPU, Arbeitsspeicher oder Festplatte gehören.

Außerdem will Zafaco zusätzlich die Auslastung von Prozessor, verschiedenen Speichern, Konfiguration der Netzwerkschnittstelle wie Mac und IP-Adresse, Netzmaske und Gateway, deren Typ und die maximale theoretische Geschwindigkeit bei LAN beziehungsweise die aktuelle theoretische Geschwindigkeit bei WLAN wissen.

Auch Informationen zu parallelen Anwendungen, Firewall, Virenscanner und Datenverkehr sowie die eingestellten Routerparameter brauchen die Datenräuber vom Amt angeblich zur Messung der Bandbreite.

Bandbreitenmessung durch Datenräuber vom AmtHinzu kommen auch noch die schon bei der Messung über den Browser angefallenen Informationen beispielsweise über den Ort des Anschlusses. All diese Daten sollen mit einer speziellen Kennung versehen eine noch unbestimmte Zeit lang gespeichert werden.

Ein Programm mehr gegen Kunden als gegen Provider

Nach Informationen von Netzpolitik.org wollen die Netzbetreiber nach einer Kundenbeschwerde direkt auf die so entstehende Datenbank zugreifen und die Mess-ID dem jeweiligen Kunden zuordnen. Durch die teilweise sensiblen Informationen könnten sich ihrer Ansicht nach Hinweise darauf ergeben, dass eine langsame Leitung am Kunden liegt.

Sie nennen es eine Unterstützung des Verbrauchers mit einem angeblich „gerichtsfesten“ Nachweis, falls der Provider nicht die zugesagte Geschwindigkeit liefert. In Wirklichkeit ist es ein Instrument zur Ausspähung des Verbrauchers und Nutzung der ermittelten Daten gegen ihn selbst.


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