Im Grunde sind alle Rechtsanwälte schon seit dem 1. Januar verpflichtet, in diesem eigens dafür entwickelten Email-System Schriftstücke entgegen zu nehmen. Man nennt das im Juristendeutsch „passive Nutzungspflicht“.
Der Trick nutzt die passive Nutzungspflicht
Für alle Anwälte ist im beA ja schon ein Postfach eingerichtet worden, das die Gerichte auch seit zwei Tagen fleißig befüllen. Und dabei gelten alle Nachrichten in diesem Postfach als zugestellt, völlig losgelöst davon, ob der gegnerische Rechtsanwalt die Dokumente auch wirklich abgerufen hat.
Und, wen wundert’s, es gibt auch hier eine schwere Sicherheitslücke in der Software: Über eine einfache Suche kann man feststellen, ob die gegnerischen Rechtsanwälte möglicherweise das Postfach noch nicht wirklich nutzen, was man am Status erkennt, der bei solchen Kollegen nicht „vollständig aktiv“ lautet, sondern nur „vorbereitet aktiv“.
Stellt man einem so gefundenen gegnerischen Anwalt gezielt ein entsprechendes Schreiben ins Postfach, und dieser ruft es nicht ab und versäumt dadurch eine Frist, hat dessen Mandant den Schaden und die Versicherung des Anwalts einen neuen Fall für die Schadensregulierung.
Auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fehlt beim beA immer noch
Auch die sichere Verbindung mit dem besonderen Anwaltspostfach steht weiterhin auf tönernen Füßen. Wegen der in diesem Mailer-System fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat schon eine Gruppe von Anwälten im Juni eine Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer beim Anwaltsgerichtshof Berlin eingereicht.