BAG: Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2011 – 9 AZR 416/10 ) hatte folgenden Fall zu entscheiden:

„Die Klägerin und ihr Sohn sind gemeinschaftliche Erben des im April 2009 verstorbenen Ehemanns der Klägerin (Erblasser). Dieser war seit April 2001 als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Seit April 2008 bis zu seinem Tod war er durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Urlaub konnte ihm 2008 und 2009 nicht gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete mit dem Tod des Erblassers. Die Klägerin verlangt die Abgeltung des in 2008 und 2009 nicht gewährten Urlaubs. „

BAG und Abgeltung von Urlaub

Das Bundesarbeitsgericht lehnte eine Abgeltung des Urlaubs mit der Begründung ab, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch kein Abgeltungsanspruch , sondern lediglich der Urlaubsgewährungsanspruch entstanden war. Von daher konnte auch kein Abgeltungsanspruch auf die Erben übergegangen sein.

Anders hätte des BAG entscheiden können, wenn der Arbeitnehmer kurz vor dem Tod (hier wären dann ggfs. Ausschlussfristen zu beachten; siehe Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruches aufgrund tariflicher Ausschlussfristen) aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden wäre.

RA Martin



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