BAG: Kündigung eines Chefarztes im katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung sozialwidrig

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob eine Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen einer Wiederverheiratung rechtmäßig sein.

Entscheidung des BAG

Das BAG (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2011 – 2 AZR 543/10 -) hielt die Kündigung für sozialwidrig und führte dazu aus:

„Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt iSd. § 1 KSchG. Zwar hat sich der Kläger einen Loyalitätsverstoß zuschulden kommen lassen, dem mit Rücksicht auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beträchtliches Gewicht zukommt. Insgesamt überwog jedoch das Interesse des Klägers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Dabei fällt in die Waagschale, dass die Beklagte selbst sowohl in ihrer Grundordnung als auch in ihrer Praxis auf ein durchgehend und ausnahmslos der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verpflichtetes Lebenszeugnis ihrer leitenden Mitarbeiter verzichtet. Das zeigt sich sowohl an der Beschäftigung nichtkatholischer, wiederverheirateter Ärzte als auch an der Hinnahme des nach dem Arbeitsvertrag an sich untersagten Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft von 2006 bis 2008. Zu berücksichtigen war ferner, dass der Kläger zu den Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nach wie vor steht und an ihren Anforderungen nur aus einem dem innersten Bezirk seines Privatlebens zuzurechnenden Umstand scheiterte. Bei dieser Lage war auch der ebenfalls grundrechtlich geschützte Wunsch des Klägers und seiner jetzigen Ehefrau zu achten, in einer nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts geordneten Ehe zusammenleben zu dürfen.“

Wichtig ist, dass das BAG nicht deshalb die Kündigung – die der Arbeitnehmer dann mittels Kündigungsschutzklage angegriffen hatte – für unwirksam hielt, da eine Kündigung wegen einer Wiederverheiratung von vornherein ausgeschlossen war. Einen solchen Kündigungsgrund gestand das BAG dem Krankenhaus zu; allerdings hätte das Krankenhaus diese vom katholischen Glauben gesetzten Maßstäbe auch ernsthaft und konsequent in der Vergangenheit anwenden müssen, was eben nicht geschehen ist. Wer einerseits wiederverheiratete Ärzte beschäftige und andererseits, dann jemanden wegen einer solchen Wiederheirat entlassen möchte, handelt widersprüchlich und hat keinen sachlichen Grund für eine Differenzierung.

Anwalt Martin



wallpaper-1019588
Gemüsebeet in Mai: Diese 10 Gemüse kannst du jetzt pflanzen
wallpaper-1019588
Faszination Las Vegas – Tipps und Reiseempfehlungen
wallpaper-1019588
trapezium: Stream zeigt Anfang des Films
wallpaper-1019588
Dürfen Hunde Kidneybohnen essen?