Bei größeren Arbeitgebern gibt es oft die Möglichkeit für den Arbeitnehmer der betrieblichen Altersvorsorge. Oft werden hier Direktversicherungen durch den Arbeitgeber abgeschlossen, die dann monatlich vom Arbeitgeber bedient werden. Die Betriebsrente kommt später dem Arbeitnehmer zu Gute, allerdings ist der Versicherungsnehmer in der Regel der Arbeitgeber.
Entscheidung des Bundesarbeitsgericht – Direktversicherung – Verlangen des Arbeitnehmers nach Kündigung durch den Arbeitgeber
" data-orig-size="200,200" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" aperture="aperture" />Kündigung einer Direktversicherung vom Arbeitnehmer verlangt
Zum Fall:
Der klagenden Arbeitnehmer schloss mit der beklagten Arbeitgeberin im Jahr 2001 eine Entgeltumwandlungsvereinbarung ab. Danach war die Arbeitgeberin verpflichtet, jährlich ca. 1.000,00 Euro in eine zugunsten des klagenden Arbeitnehmers bestehende Direktversicherung einzuzahlen. Die Direktversicherung diente der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers. Versicherungsnehmer war die Arbeitgeberin. Die Versicherung ruhte seit 2009.
Arbeitnehmer war in Geldschwierigkeiten
Der Arbeitnehmer verlangte – da er in Geldschwierigkeiten war – von der Arbeitgeberin die Kündigung des Versicherungsvertrags, so dass der Arbeitnehmer den Rückkaufswert der Versicherung erhalten konnte. Dies verweigerte die Arbeitgeberin.
Mit seiner Klage verlangte der Arbeitnehmer von der beklagten Arbeitgeber die Kündigung des Versicherungsvertrags, weil er sich in einer finanziellen Notlage befinde.
Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26. April 2018 – 3 AZR 586/16) wies die Klage ab und führte dazu in seiner Pressemitteilung Nr. 21/18 vom 26.04.2018 aus:
Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält.
Der Kläger hat kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Kündigung. Die im Betriebsrentengesetz geregelte Entgeltumwandlung dient dazu, den Lebensstandard des Arbeitnehmers im Alter zumindest teilweise abzusichern. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen könnte, die Direktversicherung lediglich deshalb zu kündigen, um dem versicherten Arbeitnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, das für den Versorgungsfall bereits angesparte Kapital für den Ausgleich von Schulden zu verwenden.
Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Berlin Marzahn Hellersdorf