Bad Homburg begrüßt Entscheidung zur Mindestverordnung

Von Freiemediengermany @RaymundMartini

„Verloren, aber dennoch gewonnen“ – mit diesen Worten begrüßt der Bad Homburger Rechts- und Sozialdezernent Dieter Kraft die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder, die so genannte Mindestverordnung. Mit der seit September 2009 geltenden Verordnung hatte das Land Hessen die Zahl der zur Betreuung von Kindergruppen vorgeschriebenen Fachkräfte teilweise erhöht. Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe hatte zusammen mit 38 anderen Kommunen gegen diese Verordnung geklagt.

Diese sei verfassungswidrig, weil das Land keinen Ausgleich für die finanzielle Mehrbelastung geschaffen habe, argumentieren die Stadt Bad Homburg und die anderen klagenden Kommunen, die im Verfahren vom Hessischen Städtetag vertreten wurden. Der Staatsgerichtshof wies die Klage zwar als unbegründet ab. Das Fehlen einer Ausgleichsregelung mache die Verordnung nicht verfassungswidrig.

Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil aber ebenfalls festgestellt, eine solche Ausgleichsregelung habe zeitnah zu erfolgen. „Wir haben damit mehr erreicht, als wenn wir ‚nur’ gewonnen hätten“, sagt Kraft. Das Land hatte Vorgaben für eine Aufgabe gemacht, die den Kommunen obliegt – die Kinderbetreuung. Die Verordnung führte zu Mehrbelastungen der Städte und Gemeinden. Der Staatsgerichtshof stellte nun fest, dass ein Ausgleich dieser Mehrbelastungen zeitnah zu erfolgen habe.

„Damit hat das Gericht Klarheit geschaffen nach dem alten Grundsatz ‚Wer bestellt bezahlt’“, so Kraft. Kraft weist darauf hin, der Staatsgerichtshof habe kritisiert, dass zwei Jahre und neun Monate seit Inkrafttreten der Verordnung vergangen seien, ohne dass das Land einen Ausgleich geschaffen habe. „Der erforderliche zeitnahe Ausgleich hätte in jedem Fall vor Ablauf eines derart langen Zeitraums vorgenommen werden müssen“, heißt es nämlich wörtlich in der Begründung. Kraft: „Wir gehen davon aus, dass das Land zügig handelt und schnell eine Regelung für den Ausgleich schafft.“ Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe