Back to Franco reloaded: Innenministerium kriminalisiert Parteien und Gewerkschaften

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Das Innenministerium will politische Parteien und Gewerkschaften auch strafrechtlich verantwortlich machen für alle Schäden, die bei Demonstrationen entstehen können, die durch diese Institutionen anberaumt werden. Eltern sollen ausserdem für alle Schäden haftbar gemacht werden können, die ihre Kinder bei solchen Gelegenheiten angerichten. Zu diesem Zweck soll jetzt das Strafgesetzbuch Spaniens entsprechend geändert werden.

„Wir wollen, und so haben wir es dem Justizministerium mitgeteilt, dass alle Schäden, die Kinder und Jugendliche anrichten, durch ihre Eltern zu bezahlen sind“, lässt der Staatssekretär im Innenministerium, Ignacio Ulloa, keinen Zweifel an den Absichten, „und wenn die Täter bei solchen Schäden zu einer Partei, einer Gewerkschaft oder anderen Vereinigungen gehören, wird die juristisch verantwortliche Person dieser Institutionen nicht nur zivilrechtlich sondern auch straftrechtlich dafür haftbar gemacht.“

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Die Kriminalisierung der Organisationen ist der nächste logische Schritt, nachdem die Regierung angekündigt hatte, auch “passiver Widerstand” werde demnächst strafbar – ein Tatbestand, der beliebig interpretierbar ist: Klick

Die spanische Regierung weiss offensichtlich genau, was in den nächsten Monaten auf sie zukommt. Mit diesen Massnahmen soll Druck auf die Organisationen ausgeübt werden, damit sie kontrollieren, was bei den von ihnen anberaumten Protestaktionen geschieht. Demnächst sollen also nicht nur diejenigen bestraft werden, die Gewalt ausüben sondern sogar strafrechtlich diejenigen juristischen Personen, die Demonstrationen anberaumen.

Die strafrechtliche Verantwortung juristischer Personen war eine Neuheit anlässlich der jüngsten Reform des Strafrechts 2010, schloss aber bisher politische Parteien und Gewerkschaften ausdrücklich aus, weswegen nun der Artikel 31 geändert werden müsste, um derForderung des Innenministeriums nachzukommen. Da es unmöglich ist, dass eine Partei oder eine Gewerkschaft alle ihre Mitglieder kontrolliert, stehen die Verantwortlichen dieser Organisationen bei jeder Protestaktion bereits automatisch mit einem Bein im Gefängnis.

Was sind also die möglichen Folgen, wenn juristische Personen haftbar gemacht werden? – Normalerweise ziehen solche Vorkommnisse Geldstrafen nach sich. Doch in schweren Fällen ist das Risiko die Auflösung der Organisation oder die Anordnung, dass keine Subventionen oder andere Hilfszahlungen mehr entgegen genommen werden dürfen.

Das Innenministerium besteht darauf, dass man „in keiner Weise das Demonstrationsrecht der Bevölkerung beschneiden“ wolle, doch natürlich ist genau das das Ziel der geplanten Strafrechtsverschärfung. Eltern sollen vor den Folgen zittern, wenn ihr Nachwuchs zur Demo geht. Parteien und Gewerkschaften sollen sich darüber klar sein, dass sogar ihr Existenzrecht oder mindestens die finanzielle Grundlage der Organisation in Gefahr sind, wenn sie zu Protestaktionen aufrufen, deren Verlauf unmöglich vorherzusehen oder komplett zu kontrollieren sind.

Kuba lässt grüssen!


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