Autoversicherung hat Zahlpflicht nach vier Wochen

Die Kfz-Versicherung kann sich bei einer Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall mit der Zahlung vier Wochen Zeit lassen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ist die Bearbeitung von Auto-Unfällen ein richtiges Massengeschäft, bei dem der zeitliche Aufwand von personellen Schwankungen und Fallzahlen abhängig ist.

Darum muss der Geschädigte eine längere Bearbeitungszeit tolerieren. Nun hat der ADAC seine Befürchtung, dass manche Versicherungen dies zum Anlass nehmen, um auf Zeit zu spielen und selbst einfach gelagerte Fälle erst nach vier Wochen zu regulieren (OLG Stuttgart 3 W 15/10).

Hier kommt man zum Autoverischerungs-Vergleich!!!!


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