Ist Mallorca tatsächlich eine gute Anlaufstelle für Menschen sein, die sich außerhalb der Bundesrepublik verwirklichen wollen? Im kommenden Jahr 2018 treten einige wichtige Änderungen in Kraft.
- Vergünstigungen der Beiträge für die Seguridad Social:
Wer seit mindestens zwei Jahren (bisher: seit mindestens fünf Jahren) nicht mehr freiberuflich gearbeitet hat, bekommt bei einer erneuten Anmeldung als autónomo Vergünstigungen in den Anfangsmonaten.
Mindestbeitrag („base de cotización“) der Seguridad Social:
Ein autónomo kann den Beitragssatz bald vier statt zwei Mal pro Jahr ändern. „Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die saisonalen Schwankungen unterliegen und nicht immer mehr als den Mindestsatz zahlen können.“
An- und Abmelden:
Statt wie bisher nur monatsweise ist die An- und Abmeldung bald tageweise möglich. „Das bedeutet eine große Kostenersparnis für diejenigen, die projektbasiert arbeiten“.
Mutter-/Vaterschaftsurlaub:
Auch ohne angestellte Vertretung bekommt der Selbstständige in dieser Zeit bald eine 100-prozentige Vergünstigung der Beiträge.
Aktive Verrentung:
Selbstständige in Rente dürfen bald weiter in ihrem Betrieb arbeiten und bekommen 100 statt wie bisher 50 Prozent der Rente ausgezahlt, wenn sie mindestens einen Angestellten haben.
Spesenabrechnung:
Bis zu 26,67 Euro pro Tag Steuerleichterung für nicht mit Bargeld gezahlte Spesen (bei Auslandsreisen bis zu 48,08 Euro).