Autonome Asylanten Republik Berlin

Autonome Asylanten Republik Berlin

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Berlin hat sich dank seiner rot-rot-grünen Regierung zu einem souveränen Staat entwickelt, in dem die Bundesrepublik Deutschland nur noch mit einer diplomatischen Vertretung präsent ist, was die BRD jährlich mit einer milliardenschweren „Entwicklungshilfe“ (Länderfinanzausgleich, betrug 2019 satte 11,45 Milliarden Euro) honoriert, ansonsten ergeht es der BRD in Berlin wie dem Deutschen Reich in der BRD, die beiden deutschen Staaten existieren zwar noch auf dem selben Staatsgebiet, wobei lediglich die BRD real als Staat samt Staatsvolk vorhanden ist.

Die Gesetze des Deutschen Reiches sind, soweit sie nicht von der BRD übernommen wurden, gegenstandslos und genau so sieht es mit den Gesetzen der BRD im autonomen Staat Berlin aus, auch hier sind nur BRD Gesetze rechtsgültig, die mit der Berliner Gesetzgebung vereinbar sind.

Hier einige Beispiele, in der BRD ist der Rauschgifthandel verboten, in Berlin werden Rauschgifthändler von der Polizei beschützt, zusätzlich werden den Rauschgiftkonsumenten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, in denen sie sich störungs- und kontrollfrei mit Drogen bis zur Halskrause vollstopfen können. In der BRD werden IS Terroristen vom Verfassungsschutz beobachtet, in Berlin werden radikale Moscheegemeinden auf Anweisung des Innensenators finanziell unterstützt, wenn sie bei der Integration der IS Terroristen behilflich sind. In Berlin erhalten illegal aufhältige Ausländer staatseigene Krankenscheine, die nur in Berlin rechtsgültig sind und die auf dem Berliner Hoheitsgebiet von allen Ärzten und Krankenhäusern akzeptiert werden müssen. In Berlin wurde vom GRÜNEN Justizsenator Dirk Behrendt ein „LADG“ (Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz) erlassen, in dem gemäß § 7 die Beweislast umgedreht wird, ausländische Drogenhändler können jetzt die Polizisten anzeigen, die sie kontrolliert haben, weil sie sich durch die Kontrolle diskriminiert fühlen und die Polizisten müssen beweisen, dass sie den Drogenhändler nicht wegen seiner Hautfarbe kontrolliert haben. Abzuschiebende Asylanten dürfen nicht in ihrer Nachtruhe gestört werden, deshalb dürfen Polizisten die Asylheime nur in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr aufsuchen und die Räume auch nur mit einem Richterlichen Beschluss betreten. Über das Asylantenparadies Berlin könnte man ein ganzes Buch schreiben, doch ich höre hier erst einmal auf.


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