Auto nur leicht touchiert – trotzdem hohe Reparaturrechnung erhalten

Beim Parkieren touchierte ich ein anderes Auto leicht. Es war kaum ein Schaden ersichtlich, was auch der Besitzer des Autos bestätigte. Jetzt erhielt ich von ihm trotzdem eine hohe Reparaturrechnung. Was kann ich tun?

Es genügt in diesem Fall nicht, wenn der Besitzer des anderen Autos behauptet, Sie hätten ihm einen Schaden zugefügt. Er muss nachweisen, dass der Schaden in diesem Umfange tatsächlich durch Sie verursacht wurde. Weisen Sie ihn also darauf hin, dass die Beweislast bei ihm liegt, und melden Sie den Fall Ihrer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Diese wird sich mit dem Schadenfall befassen und dabei auch allfällige ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ablehnen. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass durch die leichte Berührung doch eine grössere Beschädigung erfolgte. In diesem Falle käme die Reparatur teurer zu stehen, als auf den ersten Blick und aufgrund der Selbsteinschätzung vermutet werden konnte. Die korrekte Ermittlung einer Reparatur ist oft nur durch fachkundige Experten möglich. Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird alle Fakten des Schadenfalls berücksichtigen und je nach Situation die notwendigen Massnahmen einleiten. Sollten Sie wieder einmal in eine ähnliche Situation geraten, so raten wir Ihnen, zusätzlich zum Unfallprotokoll Fotos der Örtlichkeiten und der Beschädigungen zu machen.

Fotos helfen Unfälle klären

Ein technischer Experte ist aufgrund von Fotos besser in der Lage zu eruieren, wie ein Schaden entstanden ist. Lange Diskussionen und Streitereien können so vermieden werden. Fotos der Unfallsituation, der Örtlichkeiten und Beschädigungen erlauben dem Versicherer sehr oft, sich eine präzise Vorstellung über den Schadenhergang zu machen und festzustellen, wer für welchen Schaden verantwortlich ist. Der Schaden sollte wenn immer möglich nicht vor der Klärung der Haftungsfrage repariert werden. Zumindest wäre der Schaden vor der Reparatur von einem Experten der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu begutachten. Zur Abklärung des genauen Schadenhergangs kann sich zudem eine Besichtigung vor Ort mit allen Beteiligten aufdrängen. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, so werden Sie von dieser Versicherung bei der oft langwierigen Erledigung des Schadenfalls entlastet.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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