Auto-Emissions-Angaben mussen deutlich sichtbar sein

Laut dem Bundesgerichtshof sind Kfz-Händler verpflichtet die Emissionswerte gut sichtbar festzuhalten. Diese dürfen nicht im Kleingedruckten verstecken werden. Damit wies das Gericht die Beschwerde eines Autohändlers gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des OLG Hamm (AZ:I-4 U 58/10) ab.

Dieses Urteil erhoffte die  Deutsche Umwelthilfe und hat vom obersten Richter Recht bekommen. Geklagt wurde, wegen einer Zeitungsanzeige eines Autohändlers, der gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ( Pkw-EnVKV ) verstoßen hat, weil er die Emissionsangaben im Kleingedruckten versteckt hatte. Dies wollte die  Pkw-EnVKV nicht zulassen und klagte. Weil der Händler gegen diese Vorgaben verstoßen hatte, hat er bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er wollte aber die fällige Strafe von 10.000 Euro nicht bezahlen. Pech für ihn, denn diese muss er jetzt auch noch zahlen.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Schildkröte reinholen: Wann es im Herbst wirklich nötig ist
wallpaper-1019588
[Manga] Alice in Borderland [6]
wallpaper-1019588
Sultan Cave Suites: Unser Erfahrungsbericht aus dem Höhlenhotel in Göreme
wallpaper-1019588
Warum macht Nostalgie glücklich? 🥰