„aut dedere aut judicare“ bedeutet „ausliefern“ oder „gerichtlich belangen“.
Im Völkerrecht hat dieser Ausdruck einen hohen Wert, denn Staaten sind verpflichtet, Personen die eine schwere Straftat begangen haben entweder im eigenen Land strafrechtlich zu belangen (sofern kein anderer Staat die Auslieferung verlangt). Durch diese Verpflichtung haben Staaten eine sog. „universal jurisdiction“ und können auch sozusagen non-nationals vor ihr Gericht bringen für eine Tat, die nicht auf ihrem Territorium begangen wurde.