Auszeit vom Job: 7 Tipps für einen Sabbatical Vertrag

Von Sabbaticalbp @sabbaticalbp

Eine Hürde für die Erlaubnis eines Sabbatical könnte sein dass dein Arbeitgeber nicht weiß wie solch eine Vereinbarung vertraglich geregelt wird.

Im Internet habe ich den Artikel „Die Gestaltung von Sabbatical Vereinbarungen" aus der Zeitschrift Lohn & Gehalt vom Juli 2010 gefunden. Der Artikel ist von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verfasst worden und hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, in den Zitaten stehen die möglichen Vertragsformulierungen.

Nur der Vollständigkeitshalber: ich bin kein Rechtsexperte, dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und hat kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit und ist ohne Gewähr.

1. Der Sabbatical Zeitraum

Eine Auszeit vom Job ist nur sinnvoll, wenn du dir die Zeit frei einteilen und dein Arbeitgeber das Sabbatical nicht verkürzen kann.

Der Mitarbeiter wird in der Zeit vom .... bis zum .... ein Sabbatical nehmen. Eine Beendigung des Sabbaticals vor dem Enddatum ist nicht möglich.

Wenn dein Arbeitgeber auf eine Notfall Rückkehr besteht, muss in dem Vertrag eine Vereinbarung getroffen werden die eine Unterbrechung regelt.

Auf schriftliches Verlangen des Arbeitgebers kann dieser das Sabbatical vor dem Enddatum mit einer Ankündigungsfrist von ... Wochen gegenüber dem Mitarbeiter vorzeitig beenden.

In der Praxis könnt es so laufen, dass du dich verpflichtest einmal pro Woche deine privaten Emails zu checken und dein Sabbatical dann gegebenenfalls beenden musst.

Wenn du diese Regelung aufnehmen musst, dann solltest du klären wer die Kosten einer früheren Rückkehr trägt, da eine Umbuchung von Flüge mit zusätzliche Kosten verbunden ist.

Bei einigen Online Flugbuchungen ist es möglich eine Umbuchungsschutz- Versicherung mit abzuschließen und wäre in diesem Fall sinnvoll.

Für eine ungestörte Auszeit vom Job ist es für dich natürlich besser eine Regelung ohne Option auf eine Unterbrechung zu treffen. Wenn es sich abzeichnet, dass dein Arbeitgeber das Sabbatical nicht genehmigt, kannst du diese Option als Joker ins Spiel bringen.

Wenn du dein Sabbatical über ein Arbeitszeitmodell ansparst, sollte in dem Vertrag außerdem geregelt sein, wann die Ansparphase und wann die Freistellung beginnt.

2. Die Leistungen und Pflichten während einer Auszeit vom Job

Wenn du eine Vereinbarung getroffen hast, bei der du auch während deiner Auszeit ein (Teil-) Gehalt bekommst, sollte in dem Vertrag geregelt sein, dass du nicht zur Arbeit verpflichtet bist und dein Arbeitgeber nur die vorgesehenen Zahlungen leisten muss.

Somit bleibt das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen, was für den Zeitraum der Betriebszugehörigkeit wichtig sein kann.

Während des Sabbaticals ist der Mitarbeiter unwiderruflich von der Pflicht, seine Arbeitsleistung zu erbringen, freigestellt. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit lediglich zur Zahlung der in dieser Sabbatical-Vereinbarung vorgesehenen Beträge verpflichtet.

Wenn du deine Auszeit vom Job über unbezahlten Urlaub machst bedeutet dies auch, dass du nicht mehr an das Wettbewerbsverbot gebunden bist, da das Arbeitsverhältnis ruht. Damit dein Arbeitgeber ruhig schläft, kann ein Hinweis zur Konkurrenztätigkeit und eines Wettbewerbsverbots mit aufgenommen werden.

Während der Sabbatical-Zeit ruht das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien, d. h. es bestehen weder Leistungspflichten des Mitarbeiters noch des Arbeitgebers. Unabhängig davon gilt das gesetzliche und vertragliche Wettbewerbsverbot auch während des Sabbaticals.

3. Die Rückkehr nach einer Auszeit vom Job

Wenn du längere Zeit aus der Firma raus bist, könnte es sein dass dein Arbeitsplatz anders besetzt wird und dir nach deiner Rückkehr nur ein „vergleichbarer" Platz zugesichert werden kann.

Dabei musst du selber wissen, ob du damit leben kannst hinterher in einer anderen Abteilung eingesetzt zu werden.

Nach dem Enddatum lebt das Arbeitsverhältnis mit den wechselseitigen Pflichten wieder auf und der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf, auf einem Arbeitsplatz beschäftigt zu werden, der mit dem Arbeitsplatz, auf dem er zuletzt beschäftigt wurde, vergleichbar ist.

Wenn du dies ausschließen willst, dann sollte die Regelung so sein, dass du auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt wirst wie vor der Auszeit.

Nach dem Enddatum hat der Mitarbeiter einen Anspruch drauf, wieder auf dem Arbeitsplatz beschäftigt zu werden, auf dem er vor dem Sabbatical beschäftigt wurde.

4. Kündigungsschutz während des Sabbaticals

Du solltest in dem Vertrag regeln lassen, dass dir während des Sabbaticals nicht gekündigt werden kann, ebenso könnte dein Arbeitgeber sicher gehen wollen, dass du nicht direkt nach deiner Rückkehr bei der Konkurrenz anfängst.

Während der Dauer des Sabbaticals ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen.

Eventuell kann sogar ein erweiterter Kündigungsschutz vereinbart werden.

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist weiter- hin für die Dauer von ... Monaten nach dem Ende des Sabbaticals für beide Parteien ausgeschlossen.

Im § 622 Abs. 6 BGB ist geregelt, dass die Kündigungsfristen für beide Seiten gleich sein müssen, wenn dir also eine Frist auferlegt wird, dann muss diese auch für den Arbeitgeber gelten.

5. Die Vergütung während einer beruflichen Auszeit

Die Höhe der Vergütung während des Sabbaticals sollte unmissverständlich in dem Vertrag geregelt sein.

Bei unbezahltem Urlaub:

Während des Sabbaticals erhält der Mitarbeiter keinerlei Vergütung und vergütungsähnliche Leistungen vom Arbeitgeber.

Bei einem Arbeitszeitmodell mit Teil- Gehalt:

Während des Sabbaticals zahlt der Arbeitgeber an den Mitarbeiter ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von ... €. Weitere Vergütung oder vergütungsähnliche Leistungen schuldet der Arbeitgeber während des Sabbaticals nicht.

Damit werden Zahlungen von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Erfolgsprämien ausgeschlossen.

6. Wenn du während des Sabbaticals krank wirst

Ich drücke die Daumen, dass es nicht dazu kommt, aber auch diese Möglichkeit sollte im Vertrag geregelt werden.

Wenn du deine Auszeit vom Job über unbezahlten Urlaub machst, spielt eine Arbeitsunfähigkeit für dich keine Rolle, da du Krankheitstage nicht erstattet bekommst.

Anders sieht es aus wenn du das Sabbatical über ein Arbeitszeitmodell angespart hast, dann hast du ein Anrecht auf eine Verlängerung des Sabbaticals um die Anzahl der Krankheitstage.

Der Mitarbeiter hat dem Arbeitgeber jede arbeitsunfähige Er- krankung während des Sabbaticals durch unverzügliche Vor- lage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entsprechend § 5 EFZG anzuzeigen. Das Sabbatical verlängert sich automatisch um jeden Tag, an dem der Mitarbeiter während des Sabbaticals arbeitsunfähig ist. Sofern der Mitarbeiter während des Sabbati- cals mehr als ... Tage arbeitsunfähig erkrankt, gilt der folgende § ... entsprechend.

7. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Mit diesem Teil kann sich der Arbeitgeber von einem Rücktritt deinerseits absichern, wenn sich etwas nicht erfüllt dass du geplant hast.

Zum Beispiel könnte es sein, dass du einen Segeltörn geplant hast, dieser nicht statt finden kann oder du bei einer Fortbildung die Prüfung nicht bestehst.

Der vom Mitarbeiter mit dem Sabbatical verfolgte Zweck ist nicht Geschäftsgrundlage dieser Sabbatical-Vereinbarung. Diese Sabbatical- Vereinbarung gilt daher unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das von ihm verfolgte Ziel bzw. den Zweck er- reicht.

Quelle:
Den vollständigen Artikel findest du hier: " Die Gestaltung von Sabbatical Vereinbarungen " aus "Lohn & Gehalt" vom Juni 2010 von Rechtsanwalt Bernd Weller, Frankfurt am Main

Hast du mit deinem Arbeitgeber einen Sabbatical Vertrag abgeschlossen? Hast du einen Tipp was dort hinein gehört?

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