Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Hier die Vorgeschichte: „Der am Amtsgericht Zwickau tätige Richter Stephan Zantke hatte den extrem brutalen algerischen Mehrfachtäter Adel S. zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren verurteilt, weil er bei seinem letzten Raubüberfall das Opfer mit einem Messer derart massakriert hat, dass der junge Mann sein zukünftiges Leben mit unübersehbaren Gesichtsnarben verbringen muss.
Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Gewaltverbrechers beim Landgericht Zwickau Berufung ein und der Fall wurde neu verhandelt. Der Richter Rupert Geußer war entsetzt, als er der Akte entnahm, dass sein beim Amtsgericht Zwickau tätiger Kollege Stephan Zantke den algerischen Straßenräuber zu 3,5 Jahren Haft verurteilt hatte, weil dieser in seinem Urteil nicht berücksichtigt hatte, dass ausländische Gewaltverbrecher erheblich haftempfindlicher, als deutsche Straftäter sind und demzufolge nur zu Minihaftstrafen verurteilt werden dürfen, die im Regelfall zur Bewährung auszusetzen sind. Herr Geußer reduzierte die Haftstrafe mit der vorgenannten Begründung sofort um ein Jahr und hätte sie am liebsten noch weiter reduziert, was allerdings aufgrund des Vorstrafenregisters des Intensivtäters nicht gut möglich war, denn wenn er die Haftstrafe auf 2 Jahre reduziert und zur Bewährung ausgesetzt hätte bestand die Gefahr, dass die Richter am Oberlandgericht sein Urteil genau so eliminiert hätten, wie er es mit dem Urteil seines am Amtsgericht Zwickau tätigen Kollegen Stephan Zentke gemacht hat, es soll nämlich in Deutschland angeblich noch eine Handvoll Richter geben, die nicht mit Frau Merkel dahingehend konform gehen, dass nur deutsche Straftäter im vollen Umfang haftfähig sind und die auch nicht daran glauben, dass Mordopfer schöner sterben, wenn sie von ausländischen Killern umgebracht werden.