So, das Urteil für Anton Schlecker, der um Millionen betrogen hat, 25.000 Arbeitsstellen vernichtet hat, die Insolvenz verschleppt hat, der nur Frauen eingestellt hat, weil die es sich gefallen lassen, für einen Hungerlohn wie Dreck behandelt zu werden, ist also jetzt da. Der 73jährige muss nicht in den Knast, der hat Bewährung für die 2 Jahre bekommen und eine lächerliche Geldstrafe von 54.000 Euro. Wow, im nächsten Leben werde ich auch millionenfacher Pleitier! Dass kurz vor und noch während der Insolvenz Millionen an Geldern beiseitegeschafft wurden, zählte wohl nicht mit hinein. Und die Bewährung kam wohl daher, weil er soooo alt ist und deshalb keine Wiederholungsgefahr besteht.
Anders als bei der 84jährigen Rentnerin aus Bad Wörishofen, die aus Hunger stiehlt (insgesamt 70 Euro), und weil Wiederholungsgefahr besteht, für 90 Tage ins Gefängnis muss. Und natürlich auch eine Geldstrafe bekommen hat, die im Verhältnis zigfach höher ist als bei dem Pleitier.
Also vergleichen wir das mal:
– 90 Tage (die auch 9 Monate werden können, wenn die beiden vorherigen Bewährungsstrafen aufgehoben werden) und Geldstrafe für 70 Euro bei insgesamt 5x erwischt werden, Grund: Hunger.
– Dagegen 2 Jahre Bewährung und 54.000 Euro für eine verschleppte Pleite, versteckte Millionen und 25.000 vernichtete Arbeitsplätze, Grund: Gier.
Die Kinder, die eifrig bei diesem Betrug unterstützt und das gesamte Geld beiseite geschafft haben, müssen ihre lächerlichen unter 3 Jahren Haft antreten. Vermutlich wegen der Wiederholungsgefahr, ha, ha.
Ich hoffe, mir kann jemand erklären, worin diese Verhältnismäßigkeit begründet liegt. Was für „Rechtsstudierte“ wir haben. Recht kam mal von richtig.
Moral? Aber bitte. Wir haben hier einen bedeutenden Unternehmer. Mit Moral hat das gar nichts zu tun!
Zu Schlecker