Aus Rentnerauto wird Pornokarre

Von Benny

Es ist geschafft, BÄÄÄM da steht er endlich bei dir auf dem Hof. Nach langer Suche, oder ein spontaner Kauf auf der Durchreise, wie aus dem gepflegten Rentnerauto eine geile Pornokarre wird, was Du dabei beachten solltest hier auf ludenstil.de

Nachdem Du erstmal die total augehärtete, alte Originalbereifung stilecht beim Burn-Out in Deiner Auffahrt entsorgt hast, machst Du beim Werkstattbierchen schon mal Gedanken wie Du die Karre nach Deinen Vorstellungen umbördeln kannst. Schließlich gibt es ja schon genug aufpolierte Oldtimer im Originalzustand. Damit wird es bei einer H-Zulassung keine großen Probleme geben, aber wenn man den Blaukitteln seine umgebaute Pornokarre  präsentiert sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Daher solltest Du im Vorfeld schon mit dem lokalen TüV Prüfer besprechen was Du an Deinem Auto alles machen willst.

Die Nachfolgenden Hinweise von Rechtsanwalt Martin Rode sollen einen groben Überblick und eine Argumentationshilfe verschaffen. Vieles ist möglich, dennoch ist der Erfolg leider immer noch von der Kulanz und der Ermessensfreudigkeit des jeweiligen TüV-Ingenieurs abhängig, also immer schön freundlich bleiben…

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine H-Zulassung
Um die H-Zulassung zu erlangen muss ein durch den TüV ein Gutachten erstellt werden. Hierzu muss das Fahrzeug zunächst einmal die folgenden Kriterien erfüllen

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Das Fahrzeug muss den Anforderungen der StvZO genügen, d.h. es muss eine normale Hauptuntersuchung, bzw. Vollabnahme überstehen.
  • Das Fahrzeug sollte sich im Original-Zustand befinden, Umbauten sind nur zulässig wenn sie mit Tuning-Teilen der damaligen Zeit vorgenommen wurden und diese Umbauten seit mindestens 20 Jahren im Fahrzeugbrief eingetragen sind.
  • Das Fahrzeug muss erhaltungswürdig sein. Das Fahrzeug sollte daher mindestens der Zustandsnote 3 entsprechen.

Worauf der TüV zur Erteilung eines H-Gutachtens Wert legt, und welche Abweichungen vom Originalzustand möglich sind findet Ihr in den nachfolgenden Unterpunkten zur jeweiligen Fahrzeug-Baugruppe.

Lack
Eine Lackierung im Originalfarbton ist nicht notwendig um eine H-Zulassung zu erhalten. Zulässig sind Lackierungen in Unifarbtönen, Metallicklacke und bedingt sogar Mehrfarbenlackierungen.

Wichtig ist, dass die jeweiligen Farben ungefähr aus den ersten 10 Jahren der Zulassung stammen. Hierbei ist es durchaus zulässig einen VW-Lack auf einen Opel aufzubringen. Bei Mehrfarblackierungen ist es wichtig, dass die Farben und deren Zusammenstellung zeitgemäß sind, dh. es gab diese bereits in gleicher oder ähnlicher Zusammenstellung, als der Oldie noch ein Neuwagen war. ( z.B. Opel Commodore B GS/E Coupe’ = Unilack und Matt-Schwarze Motorhaube )
Schlechte Chancen haben moderne Effektlackierungen ( z.B. Mettalflake ), bunte Muster und Airbrush-Lackierungen. Eine zeitgenössische Reklameaufschrift hingegen kann zulässig sein, wenn sie zeitgenössisch ist und auf gleichen oder ähnlichen Fahrzeugen damals vorkam.
Der Lack ansich darf durchaus Gebrauchsspuren aufweisen oder verblasst sein, auch kleinere Dellen oder Kratzer sprechen nicht gegen eine H-Zulassung
Blech / Rost
Rostlauben haben keine Chance zur H-Zulassung.

Minimale Roststellen sind jedoch nicht schädlich. Bei Schweißarbeiten sollte darauf geachtet werden, dass diese Fachmännisch vorgenommen werden. Bleche sollten daher eingepasst und nicht einfach drübergebraten werden. „Flickenteppiche“ haben daher auch keine guten Chancen zur H-Zulassung.


Karosserie-Umbauten
Immer wieder gibt es Umbauten von der Limo zum Cabrio oder zum Coupe’. Diese erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine H-Zulassung. So muss der Umbau mindestens 20 Jahre zurückliegen, fachmännisch durchgeführt, und in die Papiere eingetragen worden sein.
Bei alten Leichenwagen, einem Manta B Cabrio, oder dem seltenen Opel Diplomat Coupe dürfte es in der Regel keine Probleme geben, soweit die übrigen Anforderungen allesamt erfüllt sind.
Sogar GFK-Teile sind durchaus erlaubt. Zum einen, wenn es sich um originale zeitgenössische Tuning-Teile handelt ( z.B. Ford Capri RS mit breiten GFK-Kotflügeln etc. ) zum anderen, wenn sie nicht von der originalen Form abweichen und es sich nicht um tragende Teile handelt. Ganze Karossen aus GFK werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Wichtig ist letztenendes immer das äußere Erscheinungsbild, entweder original oder zeitgenössisches Tuning.
Fahrwerk / Tragende Rahmenteile
Erlaubt sind nur originale Rahmen. Diese müssen sich in einem technisch einwandfreiem Zustand befinden. Der Rahmen darf nicht verzogen, gebrochen oder durchgerostet sein. Im Falle einer Reparatur muss diese Fachgerecht vorgenommen werden.
Grundsätzlich sind nur originale Fahrwerke zulässig. Tieferlegung, bzw. Höherlegungen sind nur dann zulässig, wenn sie mit Bauteilen vorgenommen wurden, welche in den ersten Jahren der Zulassung des Fahrzeugs bereits angeboten und zulässig waren. Ein originales Gutachten aus der damaligen Zeit ist meist sehr hilfreich. Es dürfen nur originale Federn und Dämpfer, bzw. originalgetreue Ersatzteile verbaut werden, wichtig ist, dass diese den Abmaßen der Originalen entsprechen. Wenn die Abmaße identisch sind, dürfen die Dämpfer auch ruhig etwas härter sein.
Motoren / Getriebe
Grundsätzlich sind nur die originalen Motoren zulässig. Ansonsten können auch Motoren des gleichen Herstellers und des gleichen Baujahres verbaut werden. Wichtig ist, dass Leistung und Hubraum im wesentlichen identisch sind. Auch der Einbau eines Motors eines anderen Herstellers ist möglich, wenn dieser bereits vor 20 Jahren eingetragen wurde.
Vergaser, Einspritzanlage und Ansaugtrakt sollten dem Original entsprechen. Hierbei ist es möglich von Vergaser aus Einspritzanlage, und andersrum zu wechseln, wenn es dieses in der Gleichen Baureihe gab. ( z.B. den Opel Admiral B gab es mit Einzelvergaser, Doppelvergaser und Einspritzanlage : Hier ist der Einbau einer Einspritzanlage in einen Admiral der ursprünglich einen Einzelvergaser hatte H-Fähig !! Aber vorsicht : Wegen der Leistungssteigerung muss der Rest des Fahrzeuges angepasst werden, so müssen z.B. die hinteren Trommelbremsen gegen die originalen Scheibenbremsen des Einspritzermodells getauscht werden !! )
Auch Tuning-Vergaser sind unter Umständen zulässig. Es muss sich um eine Zeitgenössische Tuningmaßnahme handeln, die schon damals zulässig war. (z.B. die allseits beliebten Weber-Doppelvergaser )Die Umrüstung von Automatik- auf Schaltgetriebe und andersrum ist möglich, sofern ein solches Getriebe in der jeweiligen Baureihe des Fahrzeugs vom Hersteller angeboten wurde.
Bremsen
Umbauten von Seilzug auf Hydraulik sind möglich, auch der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse, diese jedoch nur, wenn in der Baureihe des Fahrzeugs eine solche später serienmäßig war. Gerade bei alten Fahrzeugen ist unbedingt darauf zu achten, in welchem Zustand sich die Bremsleitungenm befinden. Weisen diese äußerlich Rost, Dellen oder Knicke auf, steht dieses schon einer normalen HU entgegen. Werden alte Bremsleitungen durch moderne, nicht dem original entsprechende ersetzt, so ist dieses zulässig, sofern die neuen Bremsleitungen als solche zugelassen sind.
Lenkung und Lenkräder
Sportlenkräder sind nur zulässig, wenn sie vom Hersteller als Sonderzubehör angeboten wurden oder nachweislich aus der Zeit ( ca. die ersten 10 Zulassungsjahre ) des Fahrzeugs stammen. Zudem sind originalgetreue Nachbauten von Lenkrädern immer zulässig.
Ein Umbau auf Servolenkung ist möglich, wenn es diese bereits für das entsprechende Fahrzeug als Sonderzubehör gab.
Felgen und Reifen
Alufelgen sind nur zulässig, solange sie entweder vom Hersteller als Sonderzubehör angeboten wurden, oder vor mindestens 20 Jahren angebaut und eingetragen wurden. Zudem sind Umrüstungen die im Räderkatalog für den jeweiligen Fahrzeugtyp vorgesehen sind, auch dann zulässig, wenn diese nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen wurden. Bezüglich der Reifendimensionen empfiehlt es sich einen Blick in die Freigabe diverser Reifenhersteller, bzw. in die Freigabe der Fahrzeughersteller zu werfen. Alles was dort zu finden ist, ist H-fähig. Eine Umrüstung von Diagonal auf Radial ist immer möglich, solange die Reifengröße gleich bleibt.

Auspuffanlagen


Sportauspuffanlagen sind nur dann möglich wenn sie vom Hersteller des Fahrzeugs als Zubehör angeboten wurden oder wenn es sich um eine zeitgenössische Tuning-Maßnahme handelte. Hilfreich ist natürlich, wenn die Anlage bereits vor 20 Jahren eingetragen wurde. Originalgetreue Nachbauten ( auch aus Edelstahl ) sind zulässig. Auch Anlagen anderer Fahrzeuge können zulässig sein, solange sie bezüglich der Abmaße dem Original entsprechen und keine Änderungen im Geräusch/ Abgas- und Leistungsverhalten verursachen. Der Auspuff darf durchaus geflickt werden (z.B. Aufschweißen von Blechen etc.), hier spielt die Optik keine große Rolle, Hauptsache er ist dicht.
Die Nachrüstung eines Kat ist zulässig.
Innenausstattung
Sportsitze sind nur dann zulässig, wenn es sich nachgewiesener Maßen um einen zeitgenössischen Umbau handelt. ( z.B. Recaros im Manta A ) Die Sitze müssen also genau so alt, oder nur unwesentlich jünger sein als das Fahrzeug.
Ansonsten wird bei der Innenausstattung weitestgehend Originalität verlangt. Zusatzamaturen oder gänzlich andere Amaturen sind nur dann mglich, wenn sie vom Hersteller des Fahrzeugs stammen und zeitgemäß sind. Die Urüstung auf Leder / Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass Farbe und Muster nahe am Original sind. So sind Umrüstungen auf z.B. Gelb-Rotes Leder oder Tigerfell-Sitzbezüge nicht zulässig.
Beleuchtung
Zusatzscheinwerfer sind zulässig, wenn sie zeitgemäß sind und den Anforderungen der StVZO entsprechen. Der Umbau von 6 auf 12 Volt ist möglich. Der Umbau von Beleuchtungeteilen, z.B. zwei runde Doppelscheinwerfer in Manta B ist nur dann zulässig, wenn dieser bereits seit 20 Jahren eingetragen ist, oder es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt. Problematisch stellt sich die Situation bei ehemaligen Dienstfahrzeugen der Polizei oder Feuerwehr dar, wenn sich diese im privaten Besitz befinden. Zum einen möchte man diese ganz im Original erhalten und fahren, zum anderen ist es Privatpersonen nicht erlaubt ein mit Blaulicht ausgestattetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Um Ärger zu vermeiden reicht es meist schon aus, das gesamte Blaulicht mit einer undurchsichtigen Stoff- oder Plastikhülle zu versehen.
Sonstiges

Radio
Moderne Radios werden in der Regel vom TüV akzeptiert, lediglich die Umrüstung des Oldies zur mobilen Disko könnte beim TüV auf wenig Gegenliebe stoßen.

 Spoiler, Schweller usw.
Auch mit viel Plastik kann ein Oldie die H-Zulassung erlangen. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Umbauten wiederum, dass die Teile entweder vom Hersteller des Fahrzeugs als Sonderzubehör angeboten wurden, bereits seit 20 Jahren eingetragen sind oder es sich um zulässiges zeitgenössisches Zubehör handelt.

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