Aus gegebenem Anlass

Aus gegebenem Anlass
Aus gegebenem Anlass

sei wieder auf einen der beliebtesten Insassen unseres SATANSWINKERLS verwiesen, unseren Ex-Schwiegermutterliebling KHG.(aktuell 2798 Klicks)
http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=33552 
Der Anlass ist eine Meldung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass sie im Rahmen des Privatanklageverfahrens "Mag. Grasser gegen (Ex. Mitarbeiter Michael, Anm.) DI Ramprecht" wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage die Ermittlungen eingestellt hätte.
http://derstandard.at/1334132444013/Falschaussage-Verfahren-gegen-Grasser-eingestellt  

Konkret ging es darum, dass Grasser am 9. März 2010 vor dem Straflandesgericht Wien aussagte, dass er zu Meischberger (seinem Trauzeugen, Geschäfts-und Büropartner und möglichen Geldboten) KEIN VERHÄLTNIS BZW. KEINEN KONTAKT ZU HABEN.

Laut der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es fraglich, ob Grasser in objektiver Hinsicht "inhaltlich unrichtige Angaben gemacht" hat. So war zum Aussagezeitpunkt medial ohnedies bekannt, dass Meischberger im Jahr 2005 Trauzeuge von Grasser war. Dass jedoch konkret nach solchen Kontakten gefragt werden sollte, sei zweifelhaft, so die WKStA. Die Genannten haben - wenn auch zuletzt bloß vereinzelte und länger zurückliegende - persönliche Kontakte auch nicht bestritten und es bestand zuletzt noch im Jänner und Februar 2010 in insgesamt sieben Fällen nachweislich Telefonkontakt.
Kein vorsätzliches Handeln nachweisbar
Weil Grasser jedoch gefragt wurde, welches Verhältnis er zu Meischberger habe (und nicht: hatte), und aus der Fragestellung auch nicht ersichtlich war, ob es um persönliche Kontakte gehe sowie die Frage auch nicht weiter konkretisiert wurde, sei schon objektiv eine falsche Aussage zweifelhaft, heißt es in der Aussendung. Allfällige persönliche Kontakte im unmittelbaren zeitlichen Nahbereich zum konkreten Aussagezeitpunkt konnten nicht nachgewiesen werden.

Außerdem sei ein subjektives vorsätzliches Handeln Grassers für eine Falschaussage nicht nachweisbar. Denn die an Grasser gerichtete Frage enthielt weder eine zeitliche Einschränkung noch nahm sie Bezug auf allfällige frühere Kontakte. Es könne somit nicht widerlegt werden, dass Grasser diese pauschale Frage auch aus seinem subjektiven Empfängerhorizont als Frage nach gerade aktuellen persönlichen Kontakten zum Aussagezeitpunkt verstanden habe, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung des Verfahrens wurde der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz unter detaillierter Mitteilung der Einstellungsgründe verständigt.

Ah, ja ...

Irgendwie erinnert mich die Argumentationslinie hier an 
Alfred Polgars Text „Geflügeltes Wort“
 
Franz Seemaier
, ein etwas angeheiterter Zecher, hätte einem Polizisten gegenüber von sich gegeben, dass die ganze Regierung ihn am A…lecken könne.
Er wurde wegen Beleidigung der Regierung zu drei Tagen Arrest verurteilt. Polgar seziert in seinem Text nun die Argumenten, die den aufrechten Bürger Seemaier entlasten würden und kommt zum Schluß:
Schließlich habe dieser von der Regierung nichts verlangt, er habe es
ihr nur anheim gestellt, von seinem Angebot Gebrauch zu machen. 
Überdies gibt er zu bedenken, könne doch das Angebot, noch dazu von der ganzen Regierung, schon aus praktischen Gründen nicht mit Realisierungsabsicht geäußert worden sein.


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