Aus für EU Roaming Gebühren ab dem 15. Juni

Am 15. Juni 2017 tritt die neue Roaming Regel innerhalb der EU in Kraft. Viel wurde schon darüber berichtet, aber nicht alles korrekt dargestellt. Mit umfassender Information vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung wollen wir aufklären um unbegründete Roaming Ängste zu nehmen, und auf die Urlaubszeit vorzubereiten.

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Was bedeutet Roaming?

Roaming bedeutet: Kunden befinden sich im Ausland, verlassen mit ihrem Endgerät ihr Heimnetz und wählen sich in ein Netz des Reiselandes ein – dabei ist es egal ob SMS, MMS, Telefonie oder Mobiles Internet zum Einsatz kommen. Für diese Auslandstelefonate gelten weiterhin tarifabhängig besondere Entgelte.

In welchen Ländern gilt die neue EU-Roaming-Regel?
In allen Ländern der EU plus Liechtenstein, Island und Norwegen (EWR). Gibt es Länder oder Orte, wo diese Regel nicht gilt? Die EU-Roaming-Regelung gilt nicht außerhalb des EWR, somit auch nicht in der Schweiz, sowie auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen. Dort kann es zu Zusatzkosten kommen.

Für welche Tarife gilt die neue Roaming-Verordnung?
Die neue Regelung gilt ab 15. Juni 2017 für alle Vertrags- und Wertkartentarife, egal ob mit Vertrag oder ohne, egal ob mit oder ohne Bindung, bei denen Roaming möglich ist.

Was ist die Kernaussage der Roaming IV-Verordnung?
Die neue Roaming Verordnung hat zum Ziel, dass im EU Ausland keine zusätzlichen Kosten anfallen dürfen, wenn man sein Endgerät benützt. Handykunden sollen somit die in ihrem Inlandstarif enthaltenen Minuten, SMS, MMS und Datenvolumen ab 15.Juni 2017 auch im EU-Ausland ohne Aufschläge bzw. Einschränkungen nutzen können.

Dürfen 3Kunden sämtliche in Ihrem Handytarif inkludierten Gigabytes ab 15.Juni auch im EU-Ausland nutzen?

Für den Großteil der Tarife wird es keine Einschränkungen geben. Für wenige Handytarife mit einem großen Datenvolumen wird es ein EU-Datenlimit geben. Wie viele Gigabytes genau inkludiert sind, erfahren Kunden ab 15. Juni 2017 direkt in der Kundenzone oder beim Provider. Als Richtwert für das EU Datenlimit dient die Vorgabe der europäischen Kommission:

EU-Datenlimit in GB = (Anteil der Netto-Grundgebühr, den Kunden für Minuten, SMS, MB und MMS bezahlen/ 7,70) x 2.

Die 7,70 € stellen derzeit den regulierten Großhandelspreis für 1 GB Daten innerhalb der EU dar. Dieser Großhandelspreis wird in den nächsten Jahren noch weiter nach unten gesenkt – dies bedeutet für Kunden eine automatische Anpassung ihres EU-Datenlimits nach oben.

Nach Verbrauch des Limits werden für die im Handytarif inkludierten Gigabytes Zusatzkosten verrechnet. Drei wird seine Handykunden per SMS warnen, bevor 80 und 100 Prozent des Daten-Limits verbraucht sind (siehe unten).

Gibt es außer dem Datenlimit noch andere Beschränkungen?

Die neue EU-Regelung gilt für Urlaubs-und Geschäftsreisen. Sie ist nicht für eine überwiegende Nutzung in einem anderen EWR-Land gedacht. Das bedeutet, eine SIM-Karte zu kaufen und mit dieser überwiegend in Deutschland, Italien oder einem anderen EWR-Land zu telefonieren oder surfen ist nicht Sinn der Sache.

Wird ein Tarif während eines Zeitraums von 4 Monaten überwiegend in der EU genutzt, so informiert der Provider den Kunden darüber und warnt vor Zusatzkosten, sollte sich das Nutzungsverhalten nicht ändern. Geschieht das dann tatsächlich nicht, so werden zusätzliche Entgelte pro Minute, SMS, MMS und auch MB verrechnet. Wie schon bisher gibt es für Datenroaming – europa- und weltweit – eine Kostengrenze von 60 € (brutto). Bei Erreichen von 80 % sowie 100% dieses Limits erhalten Konsumenten automatisch eine SMS von uns. Natürlich kann diese Grenze auf Wunsch auch aufgehoben werden. Mehr dazu auf Drei.at


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