Aufsichtsbehörden der Krankenkassen: Zahnlose Tiger?

Erstellt am 10. Juni 2011 von Stscherer

© Oliver Kalesse / pixelio.de

Herr Rosin-Lampertius, der Geschäftsführer der Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik GO GmbH, setzt sich mit der derzeitigen Aussenwahrnehmung der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen in seinem aktuellen Rundschreiben auseinander:

Aufsichtsbehörden: Zahnlose Tiger?

Als naiver Staatsbürger hat man die Vorstellung, dass Aufsichtsbehörden die Rechtsaufsicht über die ihr untergeordneten Behörden führen und massiv einschreitet und eine Änderung erzwingen, wenn bestehendes Recht nicht umgesetzt wird. Aber wie gesagt, die Vorstellung scheint etwas sehr naiv zu sein. Vielmehr kann man den Eindruck bekommen, Vorgaben der Aufsichtsbehörde hätten lediglich empfehlenden Charakter, an die man sich halten kann, aber nicht muss.

Fangen wir dabei zunächst mit dem relativ Positiven an, dem Bundesversicherungsamt (BVA), Aufsichtsbehörde aller bundesunmittelbarer Krankenkassen. Dieses hat zumindest die Kassen in dem allseits bekannten Rundschreiben, vom 28.Dezember 2010, auf die bestehende Rechtslage hingewiesen und damit versucht, die schlimmsten Auswüchse von Kassenwillkür einzudämmen. Und, hat dies qualitativ zu einer Änderung der Kassenpolitik geführt? Von der TK bezüglich der Zertifizierung einmal abgesehen, nicht wirklich oder zumindest nicht erkennbar.

Qualitativer Höhepunkt dieser Ignoranz dürfte die Stellungnahme des Prozessvertreters einer bundesweiten Betriebskrankenkasse gegenüber einem Sozialgericht sein, in dem dieser äußerte, bei dem BVA handele es sich um „irgendeine Bundesbehörde“, deren Meinung nicht verbindlich sei. Insofern scheinen böse Zungen recht zu haben, die behaupten, das BVA-Rundschreiben sei das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben sei.

Allerdings muss man das schon stark relativieren, nach dem Motto, unter den Blinden ist der Einäugige König. Zwar reagiert das BVA zu langsam, zu halbherzig und häufig ist auch der Wille nicht erkennbar, massiv einzuschreiten, um nur die gängigsten Kritikpunkte wiederzugeben. Aber auch wenn das BVA wird zeigen müssen, dass es nicht nur bellen, sondern auch beißen kann, wenn es nicht an Autorität verlieren will, muss man ihm jedoch zugutehalten, dass es nach halbwegs objektiven Kriterien und nicht interessengeleitet vorgeht.

Ganz anders sieht es nämlich bei den regionalen Aufsichtsbehörden aus. Denn nur wenn eine Kasse in mindestens drei Bundesländern tätig ist, ist das BVA zuständig. Ansonsten ist es in der Regel die regional zuständige Gesundheitsverwaltung.

Ganz schlimm wird es dann noch, wenn sich die Beschwerde gegen die regionale Haus- und Hofkasse richtet, was stets die AOK sein dürfte. In der Befürchtung, dass vermeintlich landeseigene Beitragsgelder in Hamburg, Wuppertal oder sonst wo außerhalb der Landesgrenzen verwaltet werden, wird dann vielfach das Recht gebogen, bis es quietscht. Oder es wird gemauschelt, bis sich die Balken biegen. So geschehen bei der früheren AOK Schleswig-Holstein oder aktuell bei der AOK Rheinland/Hamburg, wo die Aufsicht alles tut, um das BVA-Rundschreiben im eigenen Sinne umzuinterpretieren.

Wenn Sie nun meinen, die Politik wüsste das nicht, dann liegen Sie falsch. Denn wie sagte ein Repräsentant des Bundesgesundheitsministeriums: „Das ist der Preis des Föderalismus.“

Bernd Rosin-Lampertius

Geschäftsführer GO GmbH