Nachtrag, der Aktualität geschuldet: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat vor ein paar Minuten entschieden, dass das Willkommensfest der Anständigen in Heidenau erlaubt bleibt – entgegen dem Widerspruch von Landkreis und Polizei gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden.
Verboten bleiben dagegen andere Veranstaltungen – wie der geplante Naziaufmarsch der „besorgten Bürger“ gegen die Asylsuchenden.
Ein kleiner Sieg nur – und doch immerhin ein Erfolg für die Anständigen in Sachsen.