Auflistung der Bußgelder für Verletzung der Quarantäne

Von Mallorca-Services.de @maiorica

Das Innenministerium hat einen Leitfaden über die Strafen verteilt, die bei Verletzung der Quarantäne durch COVID-19 verhängt werden können. Diese reichen von 600 Euro für unerlaubte Reisen bis zu 10.400 Euro für die Organisation von oder Teilnahme an Gruppenaktivitäten, die ein Ansteckungsrisiko darstellen.

Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung des Ministeriums an die Regierungsdelegierten über die Einleitung von Sanktionsverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen Artikel 36 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit, der für Verstöße gegen die durch den Alarmzustand auferlegten Beschränkungen geltend gemacht wurde.


Das Innenministerium wollte die Kriterien für die Berücksichtigung vorgeschlagener Sanktionen in den Zeugnissen klären.

Er empfiehlt daher, dass, wenn die Haltung des Angeklagten von Verachtung, Prahlerei oder schlechten Manieren geprägt ist oder er die Agenten bedroht oder beleidigt hat, dies in der vorgeschlagenen Sanktion vermerkt werden sollte, ebenso wie der Grad des Risikos, der bei dem beleidigenden Verhalten beobachtet wurde.

Außerdem sollte überlegt werden, ob die Straftat persistent war, und im Falle von Fahrzeugen die Zahl der Insassen, ob es unter ihnen schutzbedürftige Personen gibt und ob es sich bei der unerlaubten Verbringung um einen Zweitwohnsitz handelte, "was eine offensichtlich betrügerische Haltung und eine größere Schuldhaftigkeit implizieren würde".

Dies ist die Liste der Sanktionen

- Unerlaubte Bewegungen: 600 €
- Unangemessene Haltung des Täters gegenüber Autorität: Verachtung (2.000 €); Einschüchterung (3.000 €); Gewalt oder Bedrohung (10.400 €).
- Fortbestehen von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (1.200)
- Beharrlichkeit in Bezug auf Aktivitäten, die in kommerziellen oder industriellen Einrichtungen nicht erlaubt sind (1.200 €)
- Anwesenheit von Minderjährigen, Behinderten oder Personen in einer Situation der Verletzlichkeit, insbesondere im Fahrzeug ohne triftigen Grund: 1.500 €
- Unerlaubte Bewegung, zusammen mit anderen Personen: 1.500 €
- Anfängliche Nichterkennung aufgrund von Schwierigkeiten, die durch den Täter verursacht wurden: 700 €
- Vorsätzliche Handlung des Täters zur Vermeidung oder Behinderung der Identifizierung: 1.500 €
- Organisation oder Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten (Feiern, Partys usw.): 1.500 €