Gerichtstermin und Schadenersatz Am 23. September steht er nun wegen gewerbsmässigen Diebstahls vor Gericht. Mit den Bestohlenen hat er sich auf eine Schadensersatzzahlung in der Höhe von 100'000 Schweizer Franken geeinigt. Glück im Unglück könnte die Firma Paul Ullrich haben, denn sie hofft die 347 beschlagnahmten Flaschen - darunter zahlreiche Raritäten - zurück zu bekommen.
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