... auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war.

Dass Soldaten Mörder seien: so weit will die deutsche Gerichtsbarkeit offensichtlich nicht gehen. Aber für fahrlässige Totschläger hält man sie zuweilen schon.

Der Pazifismus lebt noch

Sage nochmal einer, deutsche Soldaten könnten in Afghanistan wüten, ohne zu Rechenschaft gezogen zu werden. Das stimmt so nicht! Im ganz großen Stil können sie das schon, wenn wieder mal ein Kriegsminister oder ein General Kollateralschäden befiehlt, dann wird später kein Richter bemüht - dann wird hernach nur ein Untersuchungsausschuss beauftragt, die Affäre versanden zu lassen. Aber so im Kleinen, da herrschen Argusaugen - da kann man nicht durch die Gegend ballern, wie es einem gerade beliebt. Dann droht in heimischen Gefilden der Richter.

So geschehen kürzlich. Ein Soldat, der einen tödlichen Schuss auf einen Kollegen abfeuerte, wurde der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Tötende Soldaten müssen also doch die Gerichtsbarkeit fürchten - Kriegsgegner und Pazifisten ereifern sich ja seit Jahrzehnten, dass der Soldat ein legalisierter Mörder oder Totschläger sei, den man ehrt statt bestraft. Aber so kann man sich täuschen! Der Pazifismus hat auch deutsche Richter erreicht - Zeit wurde es. Schönheitsfehler nur, dass das Opfer kein Afghane war...

Opfer ist, wenn wir als Opfer anerkennen

Ein Opfer aus den eigenen Reihen - und plötzlich findet Soldat sich vor Gericht. Das ist natürlich wünschenswert, wenngleich man natürlich auch diejenigen belangen müsste, die jungen, mit Testosteron abgefüllten Männern Waffen in die Hand drücken. Dass dabei nur Unfug rauskommt, darf ja eigentlich nicht wundern. Wie steht es da eigentlich mit der Fürsorgepflicht? Solange wir dem Determinismus abschwören, gilt nach wie vor, dass jeder für seine Handlungen verantwortlich ist. Heißt: jungen Kraftprotzen Gewehre zu geben, sie in Kriegsgebiet zu bringen, wo Leben wenig Bedeutung hat und Blutrausch schnell entstehen kann, ist auch eine Verantwortung, die geprüft und gegebenenfalls bestraft werden sollte.

Und obgleich es richtig ist, dass man den Totschläger seiner Verantwortung überführte, so bleibt doch ein faderfader Beigeschmack. Wenn der Soldat einen Soldaten aus den eigenen Reihen tötet, dann überprüft man plötzlich die olle Aussage des Ignaz Wrobel, ob denn der Soldat vielleicht doch ein Mörder sei. ("Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.") So weit geht man im Regelfall dann nicht - fahrlässige Tötung attestiert man schon. So weit, den zu bestrafen, der so junge Kerle mit Waffen ausstattet, geht man jedoch nicht. Und so weit, den Totschläger von Zivilisten vor Gericht zu bringen, wird man ganz sicher, ganz sicher, ganz sicher - mit Schwur auf unser Grundgesetz, in dem die Gleichheit aller Menschen reklamiert wird! - nicht gehen. Der Soldat von seines Kollegen Hand getötet, er war Mensch - etwas, was wir denen, die da im Namen von Demokratie und Freiheit und Petrodollars zu Kollateralschäden werden, nie gewähren würden.


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