audiatur et altera pars

audiatur et altera pars“ bedeutet: „Gehört werde auch der andere Teil“.

Es ist ein Grundsatz aus dem römischen Recht und ist auch bekannt als „Recht auf richterliches Gehör“ oder „gerichtliches Gehör“, verankert in Art. 103 Abs. 1 GG.

Dieser Grundsatz gehört zu den Prozessmaximen des Strafprozessrechts und besagt, dass alle Beteiligten gehört werden müssen, bevor ein Richter sein Urteil fällen darf.


wallpaper-1019588
Dekin no Mogura: Manga-Reihe erhält eine Anime-Adaption + Promo-Video
wallpaper-1019588
Bocchi the Rock!: Musik-Reihe erscheint bei Dokico
wallpaper-1019588
Panini Manga stellt die letzten Lizenzen für Frühjahr 2025 vor
wallpaper-1019588
Rakuen Tsuiho – Trailer und Visual zum Sequel-Film veröffentlicht