audiatur et altera pars

audiatur et altera pars“ bedeutet: „Gehört werde auch der andere Teil“.

Es ist ein Grundsatz aus dem römischen Recht und ist auch bekannt als „Recht auf richterliches Gehör“ oder „gerichtliches Gehör“, verankert in Art. 103 Abs. 1 GG.

Dieser Grundsatz gehört zu den Prozessmaximen des Strafprozessrechts und besagt, dass alle Beteiligten gehört werden müssen, bevor ein Richter sein Urteil fällen darf.


wallpaper-1019588
[Manga] Alice in Borderland [4]
wallpaper-1019588
I’m a Noble on the Brink of Ruin: Neuer Trailer stellt Ending vor
wallpaper-1019588
Kowloon Generic Romance: Trailer + neue Details zum Anime enthüllt
wallpaper-1019588
Installation Linux Mint 22