Auch Unitymedia versucht, den Routerzwang beizubehalten

Von Klaus Ahrens

Bundestag und Bundesrat hatten Ende letzten Jahres die Abschaffung des Routerzwangs beschlossen, der bisher von den Zugangsprovidern durch Geheimhaltung der für die Nutzung eines eigenen Routers nötigen Zugangsdaten erreicht wurde. Diese gesetzlich geregelte Routerfreiheit gilt ab dem 1. August 2016, also in drei Wochen.

Netzbetreiber wie beispielsweise Unitymedia oder Vodafone wollen aber vielen ihrer Kunden die Routerfreiheit nicht geben. Unitymedia interpretiert das Gesetz nämlich so, dass rechtlich angeblich nur Neukunden davon betroffen sein sollen.

Sie begründen das, was in meinen Augen ab dem 1. August ein klarer Verstoß gegen bestehendes Recht ist, mit einer Formulierung im neuen Paragrafen 11 Absatz 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Nach diesem Paragrafen müssen die Netzbetreiber die Zugangsdaten und weitere Informationen „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ zur Verfügung stellen.

Unitymedia leitet aus dieser Formulierung ab, daß Kunden, die ihre Verträge vor dem 1. August 2016 abgeschlossen haben, keine Routerfreiheit genießen – es sei denn, sie schließen einen neuen Vertrag ab…