Auch dann nicht.

Ärgert mich etwas: der Arzt schreibt auf dem Rezept:

Benzodiazepin – Dauerrezept für 1 Jahr

Und ich darf dem verärgerten Patienten dann klarmachen, dass Dauerrezepte für Benzodiazepine vom Gesetz her nur für maximal 6 Monate ausgestellt werden dürfen.

Kunde: „Sie haben gesehen, dass das ein Dauerrezept ist?“

Pharmama: „Ja – allerdings geht das für dieses Mittel nicht für ein Jahr, sondern nur für 6 Monate.”

Kunde (maulig): „Früher durfte man Dauerrezepte für 1 Jahr ausstellen, weshalb geht das heute nicht mehr?“

(Merke: früher war alles besser.)

Pharmama: „Der Arzt darf auch heute noch für die meisten Medikamente ein Dauerrezept für 1 Jahr ausstellen – nur eben nicht für Schlafmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Da ist es auf 6 Monate beschränkt.“

Kunde: „Aber wenn der Arzt es so aufschreibt …“

Pharmama: „Auch dann nicht.“

Ich hab’ das Gefühl, dass der Arzt das nur deshalb so aufgeschrieben hat (1 Jahr), weil das der ausdrückliche Wunsch des Patienten war. Und er dann nicht mit ihm diskutieren muss … das darf ich dann.

Danke.

Nicht. :-(


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