„Missbrauch stoppen“ prangerte auf sämtlichen Plakatwänden der Schweiz, als das Stimmvolk 2006 über die vom damaligen Bundesrat Blocher aufgegleiste Revision des Asylgesetzes abstimmte. Bürgerliche Parteien sprachen angesichts der Verschärfungen davon, dass man gerade noch soweit gehen könne und diese Verschärfungen nötig wären, um den Missbrauch zu stoppen. Das Volk stimmte zu, wer will schon keinen Missbrauch stoppen?Am 9. Juni 2013 stimmen wir erneut über Verschärfungen im Asylgesetz ab. Und wieder verspricht man Missbrauch im Asylwesen stoppen zu können. Und wieder handelt es sich dabei um falsche Versprechen. Nur diesmal sind die Verschärfungen besonders perfid. Denn sie treffen gezielt richtige Flüchtlinge und besonders schutzbedürftige Personen, wie Frauen und Kinder. Konkrete Massnahmen gegen Missbrauch im Asylwesen findet man in der aktuellen Verschärfung kaum. Die Befürworter argumentieren denn auch damit, dass man die Schweiz einfach „unattraktiver“ für Asylsuchende machen wolle. Diese Aussage stimmt. Nur blendet sie aus, für wen die Schweiz unattrakiver werden soll: für echte Flüchtlinge!Unnötige PanikmacheEs ist ein Fakt, dass die Asylgesuche nach den Revolutionen in Afrika und den andauernden Konflikten im Nahen Osten in die Höhe geschnellt sind. Viele der Asylgesuche werden von Wirtschaftsflüchtlingen gestellt, also von Menschen, die in der Hoffnung auf ein besseres Leben in die Schweiz kommen. Diese haben keinen Anspruch auf Asyl. Und wenn mehr Wirtschaftsflüchtlinge in unser Land kommen und kein Asyl erhalten, steigt die Anzahl „Asylsuchender“ in der Kriminalitätsstatistik auch an (zurzeit bei 9%). Auch das ist längst bekannt (und in ganz Europa der Fall), wird durch die Verschärfungen in diesem Asylgesetz aber nicht verhindert.Bei der ganzen Panikmache sollte aber etwas nicht vergessen werden: Die Schweiz wird nicht überschwemmt. Im Jahre 2012 wurden in der Schweiz 28’631 Asylgesuche gestellt. Dies ist mehr als in den Vorjahren, aber deutlich weniger Asylgesuche als in den Jahren 1998 (42'979) und 1999 (47'513). Die Zahl der Asylgesuche schwankt laufend, was ja auch völlig logisch ist. Entstehen grössere Konflikte, flüchten mehr Menschen. In politisch stabileren Zeiten, flüchten weniger Menschen. Das war immer so und wird immer so bleiben. Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass 80% aller Menschen in Entwicklungsländer flüchten und beispielsweise im Libyen Konflikt nur 2% der Flüchtlinge nach Europa geflüchtet sind. Und 2012 machten Asylsuchende 0,5% der Schweizer Bevölkerung aus (Quellen: Factsteet von Amnesty International, siehe auch die Amnesty-Kampagne "Schluss mit Panikmache"). Abschaffung BotschaftsasylDie gravierendste Verschärfung betrifft die Abschaffung des Botschaftsasyls. Bisher konnten Menschen auf Schweizer Botschaften ein „Asylgesuch“ stellen, wenn sie glaubhaft machen konnten, dass sie verfolgt wurden. Die Botschaft prüfte das Gesuch und erteilte nur eine Einreisebewilligung in die Schweiz, wenn die Gründe glaubhaft erschienen. In der Schweiz prüften die Behörden erneut, ob Asylgründe vorliegen. Von allen Menschen, die über diesen Weg in die Schweiz eingereist sind, durften 96% hier bleiben. Damit rettete die Schweiz in den letzten 30 Jahren 2'572 Menschenleben (mehr dazu unter diesem Link). Das Botschaftsverfahren erwies sich somit als ideal, um „echte“ von „unechten“ Flüchtlingen zu trennen und verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Nicht einmal der damalige Justizminister Blocher (der sich ja immer damit rühmt, überall die Schraube im Asylwesen angezogen zu haben) hat bei seinen Verschärfungen das Botschaftsasyl angetastet. Der Bundesrat und seine Nachplappler behauptet zwar, der dafür geschaffene Ersatz, das „humanitäre Visum“ würde diesen Menschen weiterhin eine Möglichkeit bieten, via Botschaft in die Schweiz zu flüchten. Dies ist aber keinesfalls ein gleichwertiger Ersatz, zumal die Hürden wesentlich höher sind, dieses Visa noch seltener als das ohnehin schon seltene "Botschaftsgesuch" gewährt wird und nur im Heimatland einer Person gestellt werden kann. Und dass dieses humanitäre Visa offenbar nicht einmal bei akut Bedrohten, wie z.B. einer syrischen Frau und ihren Kindern gewährt wird, sieht man bereits heute. Der Bundesrat und die Befürworter begründen die Abschaffung des Botschaftsverfahrens ja gerade damit, dass sie einen Ansturm auf Schweizer Botschaften im Ausland verhindern wollen. Würde das humanitäre Visum also einen gleichwertigen Ersatz wie das Botschaftsverfahren bieten, würde dieser Ansturm (der gar nicht besteht), weiterhin bestehen. Die Argumentation, das humanitäre Visum sei ein gleichwertiger Ersatz für verfolgte Menschen, ist darum nicht nur falsch, sondern auch völlig unlogisch. Auch beim Botschaftsverfahren sollte man die Fakten betrachten: Seit 1980 wurden 46'369 Gesuche auf Schweizer Botschaften gestellt. In über 30 Jahren wurden also weltweit auf Schweizer Botschaften weniger Asylgesuche gestellt, wie in den in den letzten zwei Jahren in der Schweiz. Wer also davon spricht, dass die Botschaften überrannt werden, behauptet kompletten Unsinn. Die Abschaffung des Botschaftsverfahrens verschliesst besonders schutzbedürftigen Personen wie Frauen und Kinder die Möglichkeit auf sicherem Weg zu flüchten. Man treibt sie somit geradezu in die Arme von gefährlichen Schleppern und setzt sie so der Gefahr von Vergewaltigung und Misshandlung aus. Die UNHCR (das Flüchtlingskommissariat der UNO) hat die Schweiz für diese Verschärfung heftig kritisiert. Die Einzigen, die sich ab diesem Entscheid freuen werden, sind die Schlepperbanden, deren grausames Businessmodell dank diesem Entscheid lukrativer geworden ist. Eigentlich wäre diese Attacke auf besonders Schutzbedürftige also Grund genug, um Nein zu stimmen. Aber die Verschärfungen gehen weiter. Unerwünschte Militärverweigerer Das Asylgesetz sieht weiter vor, Militärdienstverweigerern grundsätzlich kein Asyl mehr zu gewähren. Diese Reglung betrifft vor allem Asylsuchende aus Eritrea. In Eritrea herrscht eine grausame Diktatur, die Frauen und Männer zu Militärdienst zwingt. Wer dies verweigert, wird oftmals gefoltert oder mit dem Tode bestraft. Aus diesem Grund haben Militärdienstverweigerer aus Eritrea in der Schweiz dann Chancen Asyl zu erhalten, wenn sie aufgrund dieser Weigerung verfolgt werden. Das Parlament und der Bundesrat geben sogar zu, dass diese Menschen auch in Zukunft auch nicht nach Eritrea zurück geschickt werden können und sich für die Betroffenen, kaum etwas ändere. Aha – dann hat man also eine sinnlose Verschräfung einfach so zum Spass ins Asylgesetz geschrieben? Nicht ganz – man erhofft sich so ein fatales Signal an verfolgte Menschen in Eritrea auszusenden: Dass sie als Flüchtlinge in der Schweiz nicht länger willkommen sind. Man weiss, was für grausame Zustände in Eritrea herrschen. Man weiss, mit welcher Willkür Menschen gefoltert und inhaftiert werden und dass Eritreer darum in der Schweiz gute Chancen auf Asyl hatten. Und dennoch sagt man: Euch wollen wir nicht, kommt also gar nicht erst her. Was soll das? Wer sowas befürwortet, hat entweder den ganzen Sinn und Zweck des Asylwesens nicht verstanden oder will bewusst gar keinen verfolgten Menschen mehr Schutz gewähren. Bundeskompetenz für AsylzentrenEine weitere Änderung des Asylgesetzes besteht darin, dass neu der Bund alleine darüber entscheiden kann, wo Asylzentren entstehen und zwar ohne Bewilligung des betroffenen Kantons oder der Gemeinde. Diese können sich nicht mehr dagegen wehren, wenn ein Asylzentrum bei ihnen errichtet wird. In der föderalistischen Schweiz, wo das Volk und die Gemeinden normalerweise mitbestimmen können, was bei ihnen geschieht, ist dies doch sehr merkwürdig. Merkwürdig ist vor allem, dass die SVP, die sonst den Widerstand gegen jedes Asylzentrum anführt, damit einverstanden ist. Die SVP, die die Volksrechte hoch hält und stets zu Protest gegen Asylzentren aufruft, unterstützt also gerade, dass die Bevölkerung keinen Einfluss mehr auf den Standort von Asylzentren nehmen kann? Es ist an Heuchelei nicht zu überbieten, wenn die SVP Stadt Zürich, sich darüber beklagt, dass "kein Referendum" gegen dieses Zentrum möglich ist und zu Protesten ufruft, dem Volk aber genau die Möglichkeit genommen hat, um wirkungsvoll dagegen etwas unternehmen zu können (obwohl ich sicher bin, dass das Sadtzürcher Stimmvolk dem Zentrum zustimmen würde). Und auch wenn diese Kompetenzverschiebung nicht nur unsinnig ist, so zeigen erste Beispiele, dass sie wohl keine sehr gute Idee war. Beispiele wie jenes von Bedretto, wo ein Asylzentrum unter Protest der Gemeinde in Zonen mit akuter Lawinengefahr geplant wird. Und auch wenn ich das Misstrauen gegen Asylsuchende nicht teile, so strapaziert man den Goodwill der Bevölkerung doch sehr, wenn man 120 Asylsuchende in eine Gemeinde mit 70 Einwohnern unterbringen will. Nutzlose VerbesserungenWeil die Befürworter wissen, dass diese Verschärfungen nicht zu erklären sind, verstecken sie sich hinter Verbesserungen, die mit dieser Asylgesetzverschärfung kommen sollen. So wird beteuert, dass der Rechtsschutz für Asylsuchende ausgebaut, Beschäftigungsprogramme geschaffen und die Verfahren beschleunigt würden. Nur: Verfahren kann man auch ohne diese radikalen Verschärfungen beschleunigen und die nächste Revision, die bereits ansteht, widmet sich ja gerade dieser Beschleunigung. Warum also nicht all die Verbesserungen da rein packen? Was nützt ein ausgebauter Rechtsschutz wenn gerade echte Flüchtlinge nicht mehr herkommen können? Was nützen ein paar Verbesserungen, wenn der Preis dafür massive Verschlechterungen sind, obwohl dies gar nicht nötig wär? Oder anders gefragt: Würde die SVP einem Gesetz zustimmen, das zwar 15 neue Kampfjets für die Schweiz vorsieht, gleichzeitig aber die Armee abschafft? Würde die FDP einem Gesetz zustimmen, welches das Bankgeheimnis verstärkt, gleichzeitig aber alle Banken zu einer einheitlichen Staatsbank verschmiltzt? Würde die CVP einem Gesetz zustimmen, das die Abschaffung der Heiratsstrafe vorsieht, gleichzeitig aber die maximale Anzahl erlaubter Ehen pro Jahr auf 10 beschränkt? Würden die Grünliberalen einem Gesetz zustimmen, welches die Mehrwertsteuer durch eine Energiesteuer ersetzt (wie sie es fordern), gleichzeitig aber 20 neue Atomkraftwerke vorsieht?Der Schweiz unwürdigDie Schweiz schmückt sich gerne mit ihrer „humanitären Tradition“. Ein Asylgesetz das auf echte Flüchtlinge zielt, hat aber nichts mehr mit humanitär zu tun. Ein Asylgesetz, das Frauen und Kinder grössten Gefahren aussetzt, hat nichts mehr mit humanitär zu tun. Ein Asylgesetz, das echten Flüchtlingen sagt, sie seien nicht erwünscht, hat nichts mehr mit humanitär zu tun. Mit diesem Asylgesetz wird kein einziger Missbrauch verhindert. Wenn uns die zahlreichen Asylgesetzverschärfungen etwas gelehrt haben, dann das: scharfe Asylgesetze führen nicht dazu, dass weniger Asylsuchende in unser Land wollen. Denn egal wie scharf unsere Gesetze sind, als wohlhabendes, politisch stabiles und neutrales Land wird die Schweiz immer attraktiv für Asylsuchende („echte“ und „unechte“) sein. Die Asylgesetzverschärfungen, über die wir am 9. Juni 2013 abstimmen müssen, führen also nur dazu, dass weniger wirklich verfolgte Menschen Schutz kriegen.Die Gewinner dieses Asylgesetzes sind Diktatoren und Schlepper. Die Verlierer sind Menschen, die von Tod, Vergewaltigung und Folter bedroht sind.
Wer das nicht will, stimmt am 9. Juni 2013 Nein zu diesem verfehlten Asylgesetz.
PS: An alle Zürcherinnen und Zürcher: macht mit bei der Kampagne 10'000 für Zürich.PPS: An alle anderen: macht hier mit, um das Asylgesetz zu bekämpfen.