Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Das Landgericht Aachen hat mit einem Urteil (Az: 66 Qs 18119) zweifelsfrei die Sonderrechte für ausländische Zuwanderer klar gestellt. Wer in Deutschland als Asylant einreisen will, obwohl er sich ganz sicher sein kann, dass ihm kein Asyl gewährt wird, darf (sollte) einen falschen Namen, ein falsches Geburtsdatum und ein falsches Herkunftsland angeben, ohne dafür bestraft zu werden, dass er sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Anrecht auf Asyl erschleichen will.
Da Ausländer, die sich unter “falscher Flagge” ein Asylanrecht erschleichen wollen, vor dem Grenzübertritt ihre Personaldokumente vernichten, können sie auch nie wieder abgeschoben werden, weil der von ihnen fälschlicherweise als Herkunftsland angegebene Staat dem dort nicht bekannten Betrüger keine Ersatzpapiere ausstellt, ohne die er nicht ausgewiesen, bzw. abgeschoben werden kann.
Die Aachener Staatsanwaltschaft hatte zwar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Ausländergesetz gegen einen Asylbetrüger eingeleitet, musste sich jedoch von den Richtern der zuständigen Strafkammer dahingehend belehren lassen, dass der Asylbetrüger alles richtig gemacht und durch die bewusste Falschangabe seines Namens, seines Geburtsdatums und seines Heimatlandes keine Straftat begangen hat. Das ein “geduldeter“ Ausländer, der sich seinen Aufenthalt in Deutschland durch Betrug erschlichen hat und nie wieder abgeschoben werden kann, die deutschen Steuerzahler genau so teuer zu stehen kommt wie Asylanten, die sich hier mit ihren echten, personenbezogenen Daten aufhalten, interessiert die Richter am Landgericht Aachen einen feuchten Kehricht, weil auch dort die Anordnung von Frau Merkel, so viele Ausländer wie möglich nach Deutschland zu holen, gegenüber den deutschen Gesetzen absolute Priorität hat.
Man stelle sich einmal vor, dass sich ein deutscher Bürger ohne Migrationshintergrund unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen derartig hohen Vermögensvorteil verschafft wie der Asylbetrüger, indem er unter falschem Namen die Beträge beim Sozialamt, oder der Rentenkasse ergaunert, die der Asylbetrüger den deutschen Staat Monat für Monat kostet, der würde garantiert nicht frei gesprochen, sondern von den selben Richtern zu ein paar Jahren Knast verurteilt werden. Wir reden hier schließlich nicht über Mundraub, für den deutsche Ladendiebe bereits bei einem Schaden von 4,55 Euro für drei Monate ins Gefängnis wandern, wir reden über rund eine halbe Million Euro, die der Asylbetrüger den deutschen Staat bis zu seinem Exitus mindestens kostet.