Asylantenheime haben den Status einer Botschaft

Asylantenheime haben den Status einer Botschaft

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Berlin zeigt Flagge, hier wird nichts mehr vertuscht, hier werden die Sonderrechte von Ausländern öffentlich bekundet und manifestiert.

Die Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) hat sämtliche Personen und Institutionen, die in Berlin ein Flüchtlingsheim betreiben durch das LAV (Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) schriftlich darüber informieren lassen, dass Asylantenheime von der Polizei nur noch betreten werden dürfen, wenn die Polizeibeamten im Besitz eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses sind, ohne dieses, von einem Richter unterzeichnete Dokument dürfen Polizistinnen und Polizisten die Asylantenheime nicht mehr betreten.

Durch diese Verordnung hat die Sozialsenatorin den Flüchtlingsheimen den Status von ausländischen Botschaften verliehen, die von deutschen Polizeibeamten ebenfalls nicht betreten werden dürfen, dem Berliner Innensenator gefällt es zwar nicht, dass seine Kollegin durch ihre Verordnung Bundesrecht außer Kraft gesetzt hat, doch er muss jetzt erst einmal mit dahingehend fachlich versierten Juristen darüber beraten, wie er die Verfügung und das Bundesrecht auf einen Nenner bringen kann.

Durch den Erlass der Verfügung hat die Berliner Sozialsenatorin sicher gestellt, dass Asylanten, die von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt werden sollen, nicht mehr abgeholt werden können, weil kein Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet, wenn keine Räume durchsucht werden sollen, sondern lediglich aufgrund eines legitimen Verwaltungsaktes ein Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt werden soll und da die Polizeibeamten die Asylantenheime ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, den kein Richter ausstellt, nicht mehr betreten werden dürfen, hat sich die Abschiebung von unrechtmäßig in Deutschland aufhältigen Asylbewerbern zumindest in Berlin erledigt, obwohl sich dort 12.200 Asylbewerber aufhalten, deren Anträge abgelehnt wurden und die demzufolge sofort ausreisepflichtig (abschiebefähig) wären und weitere 44.000 Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden, halten sie mit unterschiedlichen Genehmigungen in Berlin auf.

Ich gehe fest davon aus, dass die “Berliner Lösung” in Bezug auf die Abschiebung von Asylbewerbern zeitnah auch von allen anderen Bundesländern übernommen wird, denn Frau Merkel hat Millionen von Ausländern nicht nach Deutschland geholt, damit sie das Land in absehbarer Zeit wieder verlassen, sondern bis zu ihrem Exitus bei uns bleiben.


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