An und für sich fehlt in der aktuellen Diskussion zwischen CSU und CDU/SPD die Klarstellung, ob mit der unbedachten Willkommensgeste der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Regierungshandelnden massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen.
Der Amtseid lautet wie folgt:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Unübersehbar sind viele Bürger der Meinung, dass die Bundeskanzlerin dem deutschen Volk mit ihrer “grenzenlosen Einladung” bereits geschadet hat. Die Geister, die sie rief, wird sie offensichtlich nicht mehr los (nach “Zauberlehrling”, Johann Wolfgang von Goethe).
Was die ARD-Medien beinahe schon unterdrücken, ist eine verständliche Darstellung der Rechtslage nach Grundgesetz und ansonsten anzuwendenden Rechtsvorschriften und Gesetzen. Nachlesbar ist die gutachtliche Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider.
Der Staatsrechtler kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung massiv gegen Recht und Gesetz verstößt.
Ein Auszug aus seiner gutachtlichen Stellungnahme:
Das Land, nämlich
„Deutschland“, das auch, aber nicht nur, eine geographische Bedeutung hat, ist das Land der Deutschen, des deutschen Volkes. Über dessen Bevölkerung haben ausschließlich die Deutschen zu entscheiden. Große Änderungen des Volkes bedürfen der unmittelbar demokratischen Zustimmung des deutschen Volkes, das allein Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln kann. Gemäß Art. 146 GG kann somit nur das deutsche Volk, das durch Referendum entscheiden müsste, Deutschland zum Einwanderungsland umwandeln.
Nun wird dem einen oder anderen Leser das geflügelte Wort geläufig sein, dass bei Diskussionen zwischen Juristen mindestens N+1 Rechtsmeinungen vertreten werden. Allerdings ist das vorgenannte Zitat mit Blick auf die DEMOKRATIE so einleuchtend, dass m.E. eine andere Rechtsauffassung NUR ein Hinweis auf eine andere Auffassung von DEMOKRATIE wäre, fernab von den RECHTEN und PFLICHTEN des SOUVERÄNS, nämlich das Volk, basierend auf dem Grundgesetz. Die abweichenden Auffassungen von DEMOKRATIE, die nicht auf dem Grundgesetz basieren, sondern evtl. auf einer “demokratiefernen EU” wären dann erst einmal in der Öffentlichkeit zu erörtern. Entscheidend aber ist, dass das deutsche Volk letztlich zu entscheiden hat, nicht die Alt-Parteien oder die derzeitige Bundesregierung.
Der Richter am BVerfG, Prof. Dr. Peter M. Huber schrieb in einem Gastbeitrag bei der FAZ – Gastbeitrag: Verfassungsstaat: In der Sinnkrise am 1.10.2015 folgendes:
“Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfasste Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosionstendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben, und die Entwicklung des Bundesstaats lässt eine Orientierung vermissen.”
Und weiter schreibt er:
“Das Verständnis für Sinn und Zweck des im Dienste seiner Bürger stehenden Nationalstaats ist geschwunden. Auf Dauer wird das zum Problem, weil Akzeptanz und Legitimität des Staates davon abhängen, dass er seine Zwecke auch zur Zufriedenheit seiner Bürger erfüllt. Je stärker die Fragmentierung der Gesellschaft in ethnischer, religiöser, sozialer und kultureller Hinsicht wird, desto mehr muss der Staat Gemeinsamkeit stiften. Gerade als Einwanderungsland ist Deutschland auf einen Staat angewiesen, der seine Werte durchsetzt und seinen Staatsbürgern Vertrauen und Stolz vermittelt. Mehr als in der Vergangenheit wird es dazu auch appellativer und emotionaler Instrumente bedürfen, die den unterschiedlichen Bürgern die Integration in Staat und Gesellschaft erleichtern. Dass sich, wie Umfragen belegen, die Ostdeutschen mit der Bundesrepublik immer noch schwerer tun als die Westdeutschen, könnte auch mit der besonderen Abstinenz des Staates in dieser Hinsicht zusammenhängen.”
Zur Durchsetzung der “Werte” und der Verhinderung der “Fragmentierung bis zur Unkenntlichkeit” gehört es, jeden Protest, auch den der PEGIDA-Bewegung sehr ERNST zu nehmen.
Da verbieten sich Ausdrücke wie “Ratten” in der politischen Auseinandersetzung, wie sie vom Innenminister vor wenigen Stunden geäußert wurden. Auch Begriffe wie “Pack” (Sigmar Gabriel, SPD) erinnern an die 30er Jahre, wo politisch Andersdenkende mit schlimmen Worten “entmenschlicht” wurden!
Selbstredend sollten Demonstranten auch auf die Plakatierung von “Galgen” und ähnlichen teilweise rechtswidrigen “Überzeichnun-gen” verzichten, damit nicht, wie beispielsweise auch bei der “Jauch-Sendung”, die dringend notwendige Diskussion mit solchen Beiträgen verhindert bzw. von den viel wichtigeren Fragestellungen abgelenkt werden kann.
Der Asyl-Tsunami ist nach den Beiträgen der Juristen ohne Mitsprache des deutschen Volkes nicht zu lösen. Deshalb sollte jeder Politiker genau hinhören und auf jedwede Verniedlichung der bereits jetzt schlimmen Zustände in den Asylunterkünften verzichten.
Denn unmittelbar betroffen sind die Bürger, die in unmittelbarer Nähe wohnen und die Folgen unbedachter Äußerungen zu tragen haben. Sie haben Anspruch auf Schutz und Abwehr einer “Fragmentierung”, wie sie oben von einem Richter des BVerfG “unverdächtig” formuliert wurde.
Und die nachvollziehbare und richtige Gewährung von Asyl mit dem Tode bedrohter Menschen führt a priori nicht zu einem massenhaften Daueraufenthalt, wie das die Alt-Parteien in Deutschland suggerieren wollen.
Die im Bundestag vertretenen Parteien sollten ihre politischen Zielsetzung dem SOUVERÄN in aller Klarheit vorstellen und nach ausführlicher Diskussion eine Volksabstimmung herbeiführen, damit endlich die Rechte der deutschen Bürger nicht weiter mit Füßen getreten werden.
“Wir sind das Volk” bedeutet, dass der SOUVERÄN solche wichtigen Fragen entscheidet, nicht moralverirrte Regierungspolitiker mit ihren unbedachten und nicht abgestimmten Äußerungen, schon gar nicht Politiker, die Begriffe wie “Ratten” und “Pack” für Demonstranten sogleich parat haben, wenn die Argumente ausgehen und die Wahrheit auf der Strecke bleibt.