Sicher Modernisieren und Renovieren
Sanierungs- und Renovierungsarbeiten sollten gut geplant und vorbereitet sein. Derartige Vorhaben sind mit viel Dreck und Staub verbunden, insbesondere wenn Werkzeuge wie Winkelschleifer und Bohrhammer zum Einsatz kommen. Hier gilt es, besonders staubarm zu arbeiten und bereits zu Beginn zu prüfen, welche Schadstoffe freigesetzt werden könnten. Unter Umständen können im Staub Millionen krebserzeugender Asbestfasern enthalten sein, die sich in der gesamten Umgebung verteilen können. Du solltest dich, deine Familie aber auch Handwerker/innen vor dieser Gefahr schützen. Wo Asbest im Haus zu finden ist und welche Maßnahmen zur treffen sind, werde ich in meinen folgenden Artikel beschreiben, zunächst möchte ich aber die Frage klären, was Asbest überhaupt ist:
Asbest, Quelle: pixabay
Was ist Asbest?
Asbest ist eine natürlich vorkommende Mineralfaser. In festgebundener Form stellt Asbest keine Gefährdung dar. Charakteristisch sind dessen längliche Fasern, die sich jedoch bei mechanischer Beanspruchung leicht aufspalten. Die Fasern sind lungengängig und werden vom menschlichen Körper nicht abgebaut. Sie sind für das menschliche Auge nicht sichtbar und deshalb nur schwer zu ermitteln. Die spitze Faserstruktur kann das Lungengewebe verletzen. Die krebserzeugende Wirkung erfolgt durch die körpereigene Abwehr, denn bei der Bekämpfung der Entzündungen können sich Tumorzellen bilden.
Asbest-Richtlinie
Die Richtlinie beschreibt Verpflichtungen zur Festlegung von Sanierungsdringlichkeiten. Hier wird zwischen schwachgebundenen und festgebundenen asbesthaltigen Produkten unterschieden. Festgebundene asbesthaltige Produkte ( Asbestanteil max. 15%) unterliegen, sofern intakt keinem Sanierungsgebot. Schwachgebundene asbesthaltige Produkte (Asbestanteil 20 bis 100%) sind einer Bewertung zu unterziehen. Hier wird zwischen 3 Dringlichkeitsstufen unterschieden. Je nach Zustand, ist demnach das asbesthaltige Produkt umgehend zu entfernen oder nach einer vorgegebenen Zeit einer neuen Bewertung zu unterziehen.
Falscher Umgang mit Asbest kann als Ordnungswidrigkeit sowie als Straftat geahndet werden. Das Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Chemikalienverbotsverordnung sowie der Gefahrstoffverordnung bieten die rechtliche Grundlage dafür.
Asbest - Im Baubestand
Zwar ist die Verwendung von Asbest seit 1993 in Deutschland verboten, jedoch ist es in vielen Gebäuden noch vorhanden. Wenn es um Sanierungen und Renovierungen geht, ist Asbest daher immer noch ein aktuelles Thema. Sehr häufig wurde das faserförmige Mineral in den Neubauten der 1960er und 70er Jahre verwendet. Auch in wesentlich älteren Gebäuden kann Asbest im Rahmen von Renovierungs- und Reparaturarbeiten verwendet worden sein. Besonders tückisch sind hierbei Spachtelmassen, Putze sowie auch Fliesenkleber. Im Gegensatz zu den bekannteren asbesthaltigen Produkten wie Vinyl-Bodenbeläge oder Dachwellplatten hat man hier nicht unmittelbar den Verdacht, dass es sich um Asbest handeln könnte.
Asbest, Quelle: Manuel Neiberger_pixelio.deAsbest - Auf Nummer sicher gehen
Soll zum Beispiel im Kinderzimmer oder Bad renoviert werden, ist vor Beginn der entsprechenden Arbeiten zu klären, ob Asbest vorhanden sein könnte. Hinweise geben dabei das Herstellungsdatum des jeweiligen Produktes oder der Einsatzzweck. Asbest fand vor 1993 aufgrund seiner Eigenschaften vor allem Anwendung im Bereich der Wärmeisolierung und des Brandschutzes. Um Sicherheit zu haben, insbesondere wenn es um Kleber, Spachtelmassen oder Kleber geht, sollten Materialproben analysiert werden. Einzelne Materialproben können zur Analyse an ein akkreditiertes Labor geschickt werden. Bei umfangreicheren Vorhaben, empfiehlt es sich, ein Schadstoffgutachten in Auftrag zu geben, da eine gezielte Probennahme entsprechende Erfahrung verlangt.
Asbest - Vorsicht bei der Probenahme
Für eine Untersuchung auf Asbest ist eine Materialprobe mit einer Fläche von ca. 1 cm x 1 cm ausreichend. Bei der Probennahme muss eine Freisetzung der Fasern in den Raum verhindert und ein paar Dinge dabei beachtet werden:
- Die Stelle, an der die Probe entnommen wird, mit Wasser benetzen, um eine Staubbildung zu vermeiden.
- Privat Personen wird empfohlen, nur leicht zugängliches Material zu entnehmen ohne zu bohren, zu schleifen oder zu sägen.
- Als Werkzeug eignet sich zum Beispiel ein Cutter-Messer.
- Die Probe in einen Staubdichten Beutel oder Behälter verpacken. Oft stellen Labore entsprechende Probeentnahme-Sets im Vorfeld zur Verfügung.
- Die Entnahmestelle danach mit Wandfarbe oder ähnlichen versiegeln.
Mögliche asbesthaltige Materialien im Haus
- Dach und Fassade: Wellplatten, Fassadenplatten, Dachfilze, Fallrohre, Dachrinnen und Dachschindeln
- Fenster: Fensterkitte und Fensterbänke
- Wohn- und Schlafräume: Bodenbeläge, zum Beispiel Cushion-Vinyl, Spachtel- und Putzemasse
- Heizung und Elektroinstallationen: Nachtspeicheröfen, Dichtungen, Hinterlagen und Auskleidungen von Elektroinstallationen, beispielsweise Lampen oder Sicherungskästen.
- Be- und Entlüftungskanäle
- Badezimmer: Fugenmassen und Fliesenkleber
- Garten, Schuppen, Garage: Dachwellplatten auf Schuppen und Garagen, Balkonverkleidungen, Blumenkästen- und -kübel
- Brandschutz: Beschichtungen aus Spritzasbest, zum Beispiel an Stahlträgern, Verkleidungen aus Leichtbauplatten.
Asbest - Wenn es vorhanden ist.....
Ergibt eine Analyse, dass die untersuchte Probe tatsächlich Asbest enthält oder liegt aufgrund von weiteren Informationen der Verdacht nahe, dass asbesthaltige Produkte vorhanden sind, muss die Entfernung sowie die Entsorgung möglichst von einem qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Denn prinzipiell sind solche Arbeiten verboten (Gefahrstoffverordnung). Ausgenommen sind jedoch Sanierungs-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten) sowie die dazugehörigen Nebenarbeiten, welche nur unter Einhaltung umfangreicher Schutzmaßnahmen erfolgen dürfen.
Asbest: Quelle: Wilson Urlaub_pixelio.de
Außerdem ist der Wiedereinbau jeglicher asbesthaltiger Produkte verboten. Auch das Überdecken von asbesthaltigen aufgeklebten oder montierten Bauteilen, die an Decken (innen) und Wänden bzw. Dächern (außen) und Fassaden angebracht sind, ist nicht erlaubt. Bei Abbrucharbeiten sind alle asbesthaltigen Materialien der Baumaßnahme zu entfernen sowie verpackt und gekennzeichnet sachgerecht zu entsorgen. Werden zum Beispiel asbesthaltige Fußbodenplatten ausgebaut, sind deren asbesthaltigen Klebereste ebenfalls vollständig zu entfernen. Das einfache Überstreichen von intakten Tapeten, die asbesthaltige Spachtel und Putzmassen überdecken, ist hingegen erlaubt.
Asbest - Ein geeignetes Unternehmen finden
Die Auswahl eines qualifizierten Bau- bzw. Handwerksunternehmens ist Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung von Sanierungs-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten und gewährleistet so, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie Dritter, zum Beispiel der Nutzer des Gebäudes, nicht gefährdet werden. Genaue Kriterien zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen beschreibt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sind von Fachbetrieben zu befolgen. Folgende Qualitätsmerkmale können bei der Auswahl eines Fachbetriebes hilfreich sein:
- Absolvierung eines Sachkundelehrganges gemäß TRGS 519.
- Anzeige der Sanierungsmaßnahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Bezirksregierung.
- Für Tätigkeiten mit schwachgebundenem Asbest behördliche Zulassung.
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Zertifizierung als Sanierungsfachbetrieb zum Beispiel vom Gesamtverband Schadstoffsanierung - GVSS.
- Nachweise bzw. Prüfzeugnisse hinsichtlich Filtereinheiten, Saugern und Luftreinigungsanlagen.
- Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigen.
- Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung und Arbeitsschutzgesetz.